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Gesundheitsabkommen Schweiz-EU

Das zwischen der Schweiz und der EU ausgehandelte Gesundheitsabkommen erhöht die Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit der Schweizer Behörden und verbessert den Wissensaustausch. Das stärkt den Schutz der Schweizer Bevölkerung. Das Gesundheitsabkommen gehört zum Paket Schweiz-EU, das der Bundesrat am 13. Juni 2025 gutgeheissen und in die Vernehmlassung gegeben hat.

Gesundheitskrisen machen nicht vor Grenzen halt. Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gute grenzüberschreitende Koordination und Zusammenarbeit in Europa ist. Bisher war eine engere Zusammenarbeit mit der EU in diesem Bereich nur in bestimmten Fällen möglich. Sie war abhängig vom guten Willen der EU und beschränkte sich ausschliesslich auf Krisensituationen wie die Covid-19-Pandemie.

Die Schweiz hat deshalb ein grosses Interesse daran, die Zusammenarbeit mit der EU im Bereich Gesundheitssicherheit vertraglich abzusichern. So kann sie ihre Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit bei schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen stärken und damit die Gesundheit der Schweizer Bevölkerung besser schützen.

Das Gesundheitsabkommen dient der Schweiz zum Beispiel dazu, rasch alle nötigen Informationen zur Ausbreitung neuer Virus-Varianten in einem Nachbarland oder zu den Erfahrungen und Erkenntnissen mit unterschiedlichen Teststrategien zu erhalten.

Eine solche Zusammenarbeit ist nicht erst zur Bewältigung von Krisen wichtig, sondern bereits zur Vorbeugung von Krisen. Zudem stärkt sie den Wissensaustausch. Die Schweiz erhält so zum Beispiel die Möglichkeit, an europaweiten Studien teilzunehmen sowie Daten und Erkenntnisse auf europäischer Ebene auszutauschen und zu vergleichen, etwa im Bereich der Antibiotikaresistenzen.

Auch künftig wird die Schweiz eigenständig und souverän über die Massnahmen entscheiden, mit denen übertragbare Krankheiten oder andere grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren bei uns bekämpft werden sollen.

Grundzüge der angestrebten Zusammenarbeit Schweiz-EU im Bereich Gesundheit

Gesundheitsabkommen Schweiz-EU

Das Gesundheitsabkommen verschafft der Schweiz umfassenden Zugang zu den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU und zum Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC). Es erhöht die Frühwarn- und Reaktionsfähigkeit der Schweizer Behörden im Fall von Epidemien und führt zu einem besseren Schutz der Schweizer Bevölkerung. Es besteht die Möglichkeit, das Abkommen auf andere Gesundheitsbereiche auszuweiten, wenn dies im Interesse beider Seiten liegt.

Das Abkommen fokussiert auf die Gesundheitssicherheit. Andere Bereiche der Gesundheitspolitik, wie beispielsweise Tabak oder die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, gehören nicht zu seinem Geltungsbereich.

Die institutionellen Elemente werden im Gesundheitsabkommen analog Anwendung finden, auch wenn dieses kein Binnenmarktabkommen ist. Damit sollen das ordnungsgemässe Funktionieren des Abkommens und eine reibungslose Zusammenarbeit gewährleistet werden.

Protokoll für die Teilnahme am Gesundheitsprogramm der EU (aktuell «EU4Health»)

Die Teilnahme der Schweiz am mehrjährigen Gesundheitsprogramm der EU (aktuell «EU4Health») wird in einem Protokoll zum Programmabkommen geregelt. Dieses Protokoll ist auf die Laufzeit des aktuellen Programms «EU4Health» (2021-2027) begrenzt, und die Schweiz beteiligt sich nur an dem Teil des Gesundheitsprogramms, der mit dem Geltungsbereich des Gesundheitsabkommens zusammenhängt, also dem Bereich «Krisenvorsorge». Voraussetzung für eine Beteiligung der Schweiz an «EU4Health» ist das Inkrafttreten des Gesundheitsabkommens.

Weiterführende Informationen zum Programmabkommen zwischen der Schweiz und der EU sind auf der Webseite des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation zu finden: Horizon-Paket 2021–2027

Entwicklungen im Rahmen des Pakets Schweiz-EU

Das Gesundheitsabkommen gehört zum Paket Schweiz-EU, bei dem es im Dezember 2024 zum materiellen Verhandlungsabschluss gekommen ist. Am 13. Juni 2025 wurde mit der Eröffnung der Vernehmlassung der innenpolitische Prozess zum Paket Schweiz-EU lanciert, darunter auch zum Gesundheitsabkommen. Für die Umsetzung des Gesundheitsabkommens sind keine Anpassungen auf Gesetzesstufe vorgesehen.

Weitere Informationen

Die Vernehmlassung zum Paket Schweiz–EU wurde am 13. Juni 2025 eröffnet und dauert bis zum 31. Oktober 2025. Alle relevanten Unterlagen finden sich auf der Website des EDA zur Vernehmlassung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Paket Schweiz-EU

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Internationales
Sektion EU und Nachbarstaaten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern