Gesetzgebung Stammzellenforschung
Die Forschung an embryonalen Stammzellen wird in der Schweiz durch das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) geregelt. Dieses legt fest, unter welchen Bedingungen Stammzellen gewonnen und erforscht werden dürfen.
Das Bundesgesetz über die Forschung an embryonalen Stammzellen vom 19. Dezember 2003 (Stammzellenforschungsgesetz, StFG) ist am 1. März 2005 in Kraft getreten.
Die Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen (Stammzellenforschungsverordnung, VStFG) wurde angepasst und am 7. Juni 2024 vom Bundesrat verabschiedet. Die Anpassungen sind auf den 1. November 2024 in Kraft getreten. Bei den Anpassungen handelt es sich um rein redaktionelle Änderungen, für die keine Auswirkungen auf Forschende zu erwarten sind. Weitere Informationen sind unter Abgeschlossenes Rechtsetzungsprojekt: Revision des Verordnungsrechts. Zeitgleich mit der Verabschiedung der Teilrevision der VStFG hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, das StFG zu revidieren und ihm bis Ende 2026 einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten.
Gemäss Stammzellenforschungsgesetz ist es in der Schweiz zulässig, unter bestimmten Bedingungen aus überzähligen menschlichen Embryonen Stammzellen zu gewinnen, um mit ihnen zu forschen. Darüber hinaus dürfen embryonale Stammzelllinien zu Forschungszwecken aus dem Ausland importiert werden.
zum Gesetz: SR 810.31 Stammzellenforschungsgesetz, StFG
zur Verordnung: SR 810.311 Stammzellenforschungsverordnung, VStFG
Weitere Informationen
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Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Forschung am Menschen
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