Gesetzgebung seltene Krankheiten
Seltene Krankheiten stellen die betroffenen Menschen und das Gesundheitssystem in der Schweiz vor grosse Herausforderungen. Am 12. September 2025 hat der Bundesrat ein neues Bundesgesetz in Vernehmlassung gegeben, welches die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung dieser Menschen verbessern soll. An seiner Sitzung vom 2. September 2026 hat der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und entschieden, die Gesetzesarbeiten in zwei Schritten umzusetzen.
Ausgangslage
Mit der Überweisung der beiden Motionen 21.3978 «Für eine nachhaltige Finanzierung von Public-Health-Projekten des Nationalen Konzepts Seltene Krankheiten» und 22.3379 «Stärkung und Finanzierung der Patientenorganisationen im Bereich seltene Krankheiten» haben die eidgenössischen Räte im Jahr 2022 den Bundesrat beauftragt, die Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung dieser Menschen mit seltenen Krankheiten zu verbessern und eine Grundlage für die nachhaltige Finanzierung von bestimmten Informationsmassnahmen zu schaffen.
Den Ausschlag für beide Motionen gab der Bericht des Bundesrats «Gesetzliche Grundlage für die Sicherstellung der Versorgung im Bereich der seltenen Krankheiten» von 2021. Dieser zeigt, dass die Umsetzung des Nationalen Konzepts Seltene Krankheiten (NKSK) von 2014 besonders bei der Schaffung spezialisierter Versorgungsstrukturen und bezüglich Information und Orientierungshilfen für Betroffene, Angehörige und Fachpersonen durch Patientenorganisationen an Grenzen stösst. Ein Grund dafür ist, dass bisher jeder Akteur die nötigen Mittel für seine Umsetzungsaktivitäten selbst bereitstellen musste. Mangels gesetzlicher Grundlage konnte der Bund bislang bestenfalls punktuelle Unterstützung anbieten. Diese fehlende gesetzliche Grundlage soll nun geschaffen werden.
Eckpunkte des Vorentwurfs des neuen Bundesgesetzes
Das neue Bundesgesetz soll die Forschung und die Versorgungssituation von Personen mit seltenen Krankheiten verbessern, sowie die Verbreitung gesundheitsbezogener Informationen zu seltenen Krankheiten in der Öffentlichkeit unterstützen. Konkret sollen die bundesrechtlichen Grundlagen für Finanzhilfen in den Bereichen der Versorgungsstrukturen und der Informationstätigkeiten sowie für ein nationales Register seltene Krankheiten geschaffen werden.
Finanzhilfen für die Ermittlung, Bezeichnung und Überprüfung spezialisierter Versorgungsstrukturen
Für eine bessere und strukturierte Behandlung von Menschen mit seltenen Krankheiten sind spezialisierte Versorgungsstrukturen erforderlich. Dazu gehören beispielsweise diagnoseübergreifende Zentren für seltene Krankheiten, Referenzzentren und Versorgungsnetzwerke.
Den Patientinnen und Patienten stehen verschiedene Strukturen zur Verfügung: Die krankheitsübergreifenden Zentren für seltene Krankheiten dienen als Anlaufstelle für Personen mit Symptomen aber ohne Diagnose. Betroffene mit Diagnose werden in spezialisierten Referenzzentren und deren Netzwerken versorgt.
Diese Strukturen ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit der beteiligten Akteure und helfen Patientinnen und Patienten, möglichst direkt zu kompetenten Fachpersonen zu gelangen.
Der Vorentwurf sieht vor, dass der Bund Finanzhilfen für die Ermittlung und Überprüfung spezialisierter Versorgungstrukturen gewähren kann. Die Finanzhilfen des Bundes sind an die Beiträge der Kantone gekoppelt und können nur gewährt werden, wenn die Kantone insgesamt mindestens in gleicher Höhe Beiträge leisten.
Finanzhilfen für Informations- und Auskunftstätigkeiten
Der Vorentwurf sieht vor, dass der Bund Informations- und Auskunftstätigkeiten oder die Organisation und Durchführung von Schulungen und Fortbildungen zu seltenen Krankheiten finanziell unterstützen kann. Damit sollen besonders Patientenorganisationen gestärkt werden, denn sie tragen durch ihre Tätigkeit zur besseren Orientierung im Gesundheitswesen und zur Erhöhung der Gesundheitskompetenz von Betroffenen und Angehörigen bei. Weiter bündeln Patientenorganisationen oft das verfügbare Erfahrungswissen von Patientinnen und Patienten und können dieses mit der Expertise von Leistungserbringern zusammenbringen.
Die Finanzhilfen des Bundes werden nur gewährt, wenn die Kantone einen Beitrag in gleicher Höhe ausrichten.
Register für seltene Krankheiten
Der Bund soll künftig ein Register für seltene Krankheiten führen oder diesen Auftrag an einen Dritten übertragen. Mit dem Register soll Grundlagenwissen über die Verbreitung und Entwicklung seltener Krankheiten in der Schweiz bereitgestellt und die Forschung in diesem Bereich gefördert werden.
Dazu ist eine Meldepflicht von Neudiagnosen für Gesundheitsfachpersonen und Institutionen des Gesundheitswesens an das Register vorgesehen. Betroffene respektive die zu deren Vertretung berechtige Personen werden das Recht haben, der Aufnahme ihrer Daten in das Register der seltenen Krankheiten zu widersprechen.
Zudem soll der Bund eine Datenkoordinationsstelle im Bereich seltener Krankheiten errichten und betreiben. Diese soll die Weiterverwendung von bereits erhobenen Daten für Forschungszwecke und zur Evaluation der Diagnose- und Behandlungsqualität erleichtern. Dabei wird der Datenschutz jederzeit gewährleistet sein.
Weiteres Vorgehen
An seiner Sitzung vom 2. September 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Gesetzesarbeiten in zwei Schritten umzusetzen.
Erster Schritt: Finanzhilfen in Bereichen Versorgungsstrukturen und Informationstätigkeiten
In einem ersten Schritt wird der Bundesrat dem Parlament bis im Frühling 2027 die Botschaft zur ersten Gesetzesvorlage vorlegen. Damit sollen die Grundlagen für die Finanzhilfen des Bundes für die Ermittlung, Bezeichnung und Überprüfung von spezialisierten Versorgungsstrukturen für seltene Krankheiten und für die Informations- und Auskunftstätigkeiten geschaffen werden. Aus Sicht des Bundesrats sind die Finanzhilfen notwendig, um die Finanzierung dieser Aktivitäten nachhaltig zu stabilisieren und die bisherigen Bemühungen des Bundes in diesen Bereichen zu sichern.
Zweiter Schritt: Schaffung eines Registers abgestimmt mit DigiSanté
In einem zweiten Schritt wird das Eidgenössisches Departement des Innern (EDI) dem Bundesrat bis 2030 eine Gesetzesvorlage für ein nationales Register für seltene Krankheiten unterbreiten. Die zeitliche Staffelung der Gesetzesarbeiten in zwei Etappen ermöglicht es, die Arbeiten am Register mit den laufenden Arbeiten im Rahmen der digitalen Transformation des Gesundheitswesens, insbesondere mit dem Programm DigiSanté, abzustimmen. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung haben gezeigt, dass diese Abstimmung notwendig ist, um Synergien zu nutzen, Doppelspurigkeiten bei der Ausgestaltung der digitalen Prozesse und Infrastrukturen zu vermeiden und die damit verbundenen Kosten zu verringern. Dadurch soll auch der administrative Zusatzaufwand für die meldepflichtigen Gesundheitsfachpersonen reduziert werden.
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weiterführende Themen
Seltene Krankheiten
Die einzelnen Krankheiten sind selten, die Zahl der Betroffenen ist aber hoch. In der Schweiz wird die Zahl der Menschen mit einer seltenen Krankheit auf mehr als eine halbe Million beziffert.
Seltene Krankheiten in der Schweiz und das Nationale Konzept
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Seltene Krankheiten: Wissenswertes für Betroffene und Angehörige
Nicht nur sind die einzelnen Krankheiten selten, bislang gab es auch nur wenig Fachwissen. Um die Versorgung zu verbessern, wird heute eine Bündelung der Expertise und eine verstärkte Verbreitung von Informationen angestrebt.
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