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Veröffentlicht am 28. Januar 2025

Gesetzgebung Krebsregistrierung: Datenbearbeitung und Datennutzung

Das Krebsregistrierungsgesetz (KRG) enthält als Spezialgesetzgebung Datenbearbeitungsprivilegien für bestimmte Stellen und macht Vorgaben für die konkrete Datennutzung und -bearbeitung, auch zu Forschungszwecken.

Für die grundlegende Orientierung zu den vorgesehenen Auswertungen und Veröffentlichungen von Krebsdaten im Rahmen des KRG finden Sie im Dokumentenregister unten ein umfassendes Konzept. Das Konzept ist nicht statisch, sondern wird sich aufgrund laufender Erfahrungen aber auch infolge gesundheitspolitischer Gegebenheiten dynamisch weiterentwickeln.

Ergänzend finden Sie Informationen in Form von Fragen und Antworten (FAQ), die als Hilfestellung für die Beurteilung einzelner Anwendungsfragen dienen sollen. Die Beurteilung in Einzelfällen fällt in die Verantwortung der Krebsregister, der Nationalen Krebsregistrierungsstelle bzw. Forschenden als datenbearbeitende Stellen.

Alle drei Jahre erarbeiten die Nationale Krebsregistrierungsstelle und das nationale Kinderkrebsregister gemäss «Konzept Veröffentlichung KRG-Daten» einen Gesundheitsbericht, welcher aktuelle gesundheitspolitische Fragestellungen im Krebsbereich aufgreift, bewertende Betrachtungen liefert und Empfehlungen ausspricht. Der erste Gesundheitsbericht fokussiert auf das Zweittumorrisiko und erschien im Jahr 2024.

Gesundheitsberichterstattung und Methodenbericht der NKRS

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern