Freie Wahl der Gesundheitsfachperson und der Pflegeeinrichtung
Eine Patientin oder ein Patienten kann grundsätzlich die Gesundheitsfachperson und die öffentliche Pflegeeinrichtungen frei wählen. Die Wahl kann eingeschränkt sein, wenn die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten nur teilweise deckt.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Gesundheitliche Chancengleichheit
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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