Veröffentlicht am 12. März 2025
FAQ zum Vorsorgeraster Synthetische Nanomaterialien
Absolut nicht! Die Klassierung bedeutet auch keine Gefahr oder ein bestimmtes Risiko. Sie deutet nur an, wie hoch der Abklärungsbedarf ist. Die Klassierung ist besonders geeignet zum Vergleich zweier oder mehrerer Szenarien, die Punktzahlen an sich haben keine absolute Bedeutung.
Als Anlaufstelle für alle Arten von Fragen oder Kommentaren über den Vorsorgeraster und seine Anwendung stehen zur Verfügung:
Bundesamt für Gesundheit (BAG), bag-chem@bag.admin.ch
Bundesamt für Umwelt (BAFU), chemicals@bafu.admin.ch
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), info.ab@seco.admin.ch
Weitere Informationen sind auf der gemeinsamen Website von BAG, BAFU und SECO InfoNano verfügbar: http://www.infonano.ch
Industrie und Gewerbeverbände sind allenfalls auch bereit, Fragen und Kommentare zum Vorsorgeraster entgegenzunehmen.Es steht jedem Anwender frei, seine Ergebnisse zu veröffentlichen. Unerwünscht ist jedoch die Benutzung der Ergebnisse zum Vorgaukeln einer möglicherweise nicht vorhandenen Sicherheit von Produkten (z.B. als Aufschrift "Vorsorgeraster Klasse A"). Dies entspricht nicht dem Sinne und Geiste des Vorsorgerasters, der mit seinen Ergebnissen tiefer gehende Prüfungen auslösen und nicht selbst als Risiko-Assessment-Tool missverstanden werden will.
Ja, das Wirkungspotenzial basiert auf wichtigen Wirkmechanismen, die zu toxischen Effekten führen können und für alle Organismen relevant sind. Beachtet werden muss die Stabilität der Nanomaterialien. Diese kann in der Umwelt variieren und unterschiedlich zum Menschen sein.
Bei diesem und anderen Grenzfällen ist zu beachten, dass es bei der Anwendung des Vorsorgerasters nicht um die genaue Definition von «nano» geht, sondern vielmehr darum herauszufinden, ob möglicherweise ein nanospezifischer Handlungsbedarf vorliegt. In diesem Sinne ist im Zweifelsfall die Anwendung des Vorsorgerasters auf ein Riesenmolekül oder Agglomerate von Einzelmolekülen nicht verkehrt.
Die Grenze basiert auf folgender Modell- Überlegung: aufbauend auf dem Beispiel TiO2 wird von einem PNEC von 1 μg/l ausgegangen. Bei einem geschätzten Verbrauch von 200 L pro Tag für jeden Einwohner der Schweiz (ca. 8 Mio) beträgt das betrachtete Volumen pro Jahr 500 . 109 L. Dies ergibt zusammen mit dem angenommenen PNEC 500 kg pro Jahr als Grenze, die keinen Effekt zeigt.
Dieser Ansatz ist sehr pauschal und übergeordnet für die ganze Schweiz erstellt. Es muss darauf hingewiesen werden, dass lokal stark unterschiedliche Mengenszenarien möglich sind. Auf diese wird im Rahmen des Vorsorgerasters aber nicht eingegangen. Dieser Ansatz wird je nach neuem Wissen überdacht und angepasst.Nein. Der Vorsorgeraster und seine Auswertung müssen von Fall zu Fall untersucht werden, d.h. auf spezifische Fragestellungen ausgerichtet. Eine Liste mit Standardliteratur für alle diese unterschiedlichen Fälle ist nicht verfügbar.
Der Vorsorgeraster dient nicht als Katalog für mögliche Massnahmen, sondern setzt früher an, nämlich beim Aufzeigen des Handlungsbedarfs. Die Auswahl der Massnahmen ist abhängig vom jeweiligen Fall und kann im Rahmen des Vorsorgerasters nicht erfolgen.
Der Vorsorgeraster ist nicht für die Anwendung auf Feinstaub konzipiert. Aber auch hier ist eine Anwendung nicht abwegig, sofern alle benötigten Daten vorliegen.
Nein. Die Auswertung des Vorsorgerasters bezüglich dieser Fragestellung wird vom jeweiligen Anwender selbst vorgenommen. Die Analyse von nicht ausreichendem Wissen ist Teil der Anregungen, die der Vorsorgeraster machen will.
Der Vorsorgeraster ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar.
Für Nicht-Fachleute ist der Vorsorgeraster nur unter Einschaltung von Fachexperten anwendbar, da ein gewisses Grundwissen nötig ist, um die Parameter richtig einzuschätzen. Ferner ist unter Umständen ein Netzwerk an Beziehungen zu Fachleuten für die Beantwortung spezieller Fragen von Nöten. Dieses wissenschaftliche Niveau muss der Vorsorgeraster haben, da er ganz ohne wissenschaftlichen Hintergrund keine verwertbare Aussage produzieren könnte. Das- selbe gilt prinzipiell auch für die Interpretation von ausgefüllten Vorsorgerastern.
Der Vorsorgeraster ist in einer Erprobungsphase, an der ca. 80 Anwender vorwiegend aus dem industriellen Bereich teilgenommen haben, auf seine Praxistauglichkeit getestet und entsprechend überarbeitet worden.
Die Anwendung des Vorsorgerasters ist nicht auf die Schweiz beschränkt, ein Austausch von Informationen und Erfahrungen über die Grenzen hinweg ist im Gegenteil sogar ausdrücklich erwünscht und hat mittlerweile auch schon in beachtlichem Ausmass stattgefunden.
Auf Grund der Marktvolumen können die Eintragsmengen bereits beachtlich sein und sind im Steigen begriffen. Im Sinne einer frühen Behandlung möglicher zukünftiger Probleme muss die Umwelt also zweifelsohne schon einbezogen werden.
Im Prinzip kann er von Jedem angewandt werden, der über das entsprechende Fachwissen und die erforderlichen Daten verfügt. Konzipiert ist der Vorsorgeraster allerdings für den Gebrauch durch Industrien, sowie Handel und Gewerbe. Die Abschätzung des Vorsorgebedarfs und die Kommunikation geeigneter Schutzmassnahmen sollten von diesen Anwendern im Anschluss an die Auswertung erfolgen.
Ja. Im Moment existiert kein Formblatt zur Aufnahme von nanospezifischen Informationen. Die für die Anwendung des Vorsorgerasters wichtigen Daten können aber freiwillig eingefügt werden. Ebenso können sie im Bedarfsfall von Industrie und Gewerbe zusammen mit dem SDB angefragt werden.
Nein. Eine Betrachtung bis 500 nm ist bei allen Organismen sinnvoll. Grössere Partikel werden kaum aufgenommen.
Solche Beispiele sind nicht verfügbar, da sie ohne den jeweiligen Zusammenhang und die nötige Einführung missverstanden werden können und dementsprechend keinen Vorteil bieten.
Der Vorsorgeraster ist freiwillig und nur als Hilfsmittel gedacht, welches unterstützend eingesetzt werden kann.
Der Vorsorgeraster stützt sich für die Abschätzung des Wirkungspotenzials auf Angaben zu Wirkmechanismen, die bei Nanomaterialien von hoher Bedeutung sind.
Die Zahlen zur Klassierung der Ergebnisse des Vorsorgerasters beruhen auf einem mathematischen Formalismus. Sie geben eine willkürliche Einteilung auf einer Skala, um die Analyse des Vorsorgebedarfs und den Vergleich unterschiedlicher Szenarien zu erleichtern.
Bei beschichteten oder funktionalisierten Nanomaterialien ist es wichtig zu entscheiden, ob diese stabil sind oder in anderer Form weiter existieren und dementsprechend in einem weiteren Vorsorgeraster behandelt werden müssen. Die genannte Abfrage stellt diesen Bezug her.
Dieser Ausdruck bezieht sich auf Eigenschaften von Nanomaterialien, die nur auf Grund ihrer Nanoskaligkeit entstehen und sich nicht aus den Eigenschaften des Bulk Materials vorhersehen lassen.
Dies bedeutet nicht die wirkliche Exposition, sondern die maximal (im ungünstigsten Fall) mögliche Exposition eines Menschen unter der Berücksichtigung der Masse und Verfügbarkeit der gehandhabten Nanomaterialien.
Für die Auswertung der Unsicherheit, wird bei gewissen Parameterabfragen im Vorsorgeraster die «Unsicherheit der Eingabe» abgefragt. Die Eingaben resultieren in einer Berechnung der Wahrscheinlichkeit, mit welcher der Vorsorgebedarf-Schwellenwert überschritten wird.
Der Vorsorgeraster bestimmt kein Risiko im Sinne einer Risikobeurteilung (risk assessment), sondern gibt lediglich Anhaltspunkte, wo ein Handlungsbedarf zum Abklären möglicher Risiken besteht. Ein Vorsorgebedarf bedeutet, dass mögliche Risikoquellen abgeklärt und allenfalls geeignete Massnahmen umgesetzt werden sollten.
Die Stabilität für die Umweltkompartimente hat dieselbe Bedeutung wie für die Gesundheit. Für den biotischen Teil der Umwelt ist es sicher sinnvoll, dieselbe Einteilung wie für die Gesundheit des Menschen zu verwenden. Für die abiotische Umwelt sind die angegebenen Zeitrahmen eher kurz, dies ist im Rahmen der Vorsorge aber von Vorteil.
Dies muss jeder Anwender für sich selbst entscheiden. Sollte Unsicherheit bestehen, ob etwas bekannt und abschätzbar ist, ist zu empfehlen, die Fragen so zu beantworten als wäre kein Wissen vorhanden.
Das Vorgehen zum Auswerten eines bestimmten Szenarios mit dem Vorsorgeraster basiert immer auf der Eingrenzung der tatsächlichen Rahmenbedingungen auf einen ganz spezifischen Fall. Dies bedeutet, dass auch in der Umwelt die Betrachtung eines spezifischen Nanomaterials immer in unmittelbarem Zusammenhang mit seinen Umgebungsbedingungen erfolgen muss. Diese Bedingungen hängen vom gewählten Szenario ab: biotische oder abiotische Umwelt, unterschiedliche Kompartimente, unterschiedliche Umgebungsbedingungen, unterschiedliche Arten und Mengen von Nanomaterialien.
Der Informationsstand beziehen sich auf das Wissen über das hergestellte, weiterverarbeitete oder entsorgte Nanomaterialien. Wissenslücken werden hier im Sinne einer zusätzlichen Unsicherheit als gesteigerter Vorsorgebedarf bewertet.
Der Vorsorgeraster macht folgende Kernaussagen:
Anwendung des Vorsorgeprinzips auf synthetische Nanomaterialien ist nötig und möglich
Für eine Betrachtung von Sicherheit und Risiken (für Arbeitnehmer, Konsumenten und die Umwelt) ist eine Differenzierung nötig
Nicht alle Nanomaterialien sind gleich: Fall-zu-Fall-Unterscheidung von Szenarien je nach Gebrauchs-/Umgebungsbedingungen
Freiwillige Massnahmen der Verantwortlichen ("Verursacher") sind nötig, diese benötigen aber unbürokratische Hilfestellungen/Unterstützung
Der Vorsorgeraster liefert eine grobe Vorentscheidung und einheitliche Diskussionsgrundlage für den Einstieg in tiefer gehende UntersuchungenZielgruppen sind alle Stakeholder, die eine Verantwortung tragen für die Sicherheit von Arbeitnehmern, Verbrauchern oder der Umwelt (Industrie, Handel, Gewerbe, Behörden, Versicherungen etc.)
Der Anwendungsbereich wird im Vorsorgeraster durch zwei Ansätze umschrieben: Dem ersten Ansatz liegt der EU-Definitionsvorschlag 2022/C 229/01 zugrunde. Im zweiten, vorsorglichen Ansatz werden Primärpartikel bis zu einer mittleren Korngrösse von 500 nm miteinbezogen. Ausgenommen sind nanostrukturierte Materialien oder Feinstaub.
Der Raster ist rechtlich nicht bindend, er wird nur auf freiwilliger Basis angewandt, die Ergebnisse müssen vor Niemandem gerechtfertigt werden. Er kann aber als Nachweis dienen, dass im Rahmen der Vorsorge und des bestehenden Wissens bestehende oder geplante Prozesse oder Produkte geprüft worden sind und gegebenenfalls Massnahmen eingeleitet wurden.
Die Abschätzung sollte wenn möglich im Vergleich zu gut untersuchten Nanomaterialien erfolgen.
Eine beispielhafte Liste mit solchen Vergleichsmaterialien ist in die Wegleitung zum Vorsorge raster integriert.Für Primärhersteller von Nanomaterialien sind diese Abfragen folgendermassen zu beantworten. Bei der Frage I1: Beantwortung für nicht-nanoskalige Ausgangsmaterialien vornehmen. Bei der Frage I2: Falls keine nanoskaligen Ausgangsmaterialien vorliegen ist dieser Parameter mit ja zu beantworten.
Diese sogenannten Cocktail-Effekte werden vom Vorsorgeraster nicht erfasst.
Informationen zur Entsorgung industrieller und gewerblicher Abfälle finden sie auf folgender Website: Nanoabfälle (admin.ch).
Kontakt: BAFU, Sektion Industriechemikalien waste@bafu.admin.chSofern diese einzelnen Pigmente homogene Eigenschaften im Sinne der Parameter des Vorsorgerasters aufweisen, kann der Vorsorgeraster angewandt werden. Ansonst muss jedes Nanomaterial einzeln beurteilt werden.
Falscher Gebrauch wird grundsätzlich vom Vorsorgeraster nicht abgedeckt.
Der Raster wird nach Bedarf und auch je nach eingehenden Rückmeldungen überprüft und an- gepasst.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern