Falsch in Rechnung gestellte Covid-19-Tests
Das BAG geht weiterhin konsequent gegen falsch in Rechnung gestellte Tests und Missbrauch vor: Bis Ende Januar 2026 wurden dem Bund bereits rund 22,8 Millionen Franken rückvergütet. Weitere Zahlungen werden erwartet. Zudem hat das BAG bislang rund 28,7 Millionen Franken an Schaden verhindert. Hierbei handelt es sich um Auszahlungen, die der Bund ohne die genaue Überprüfung der Abrechnungsdaten getätigt hätte.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Überprüfungen des BAG ergaben, dass ein sehr grosser Teil der Leistungserbringer die durchgeführten Covid-19-Tests präzise und diszipliniert abgerechnet hat. Zusätzlich konnte durch die Rechnungsprüfung der Versicherer der Grossteil der falsch abgerechneten Tests und Missbrauchsfälle direkt verhindert werden.
- Das BAG geht konsequent gegen falsch abgerechnete Tests und Missbrauch vor. Zum aktuellen Zeitpunkt (Stand Januar 2026) wurden dem BAG schon rund 22,8 Millionen Franken rückvergütet, weitere Zahlungen werden erwartet.
BAG geht konsequent gegen Missbrauch vor
In den Jahren 2020 bis 2022 wurden über 68 Millionen Covid-19-Tests zu Lasten des Bundes durchgeführt. Der Bund bezahlte hierfür A-fonds-perdu mehr als 2,6 Milliarden Franken an die Kantone und Versicherer für diese Tests. Dies erforderte ein Abrechnungsverfahren, mit dem die Leistungserbringer effizient und korrekt entschädigt werden konnten. Das BAG hat innerhalb kurzer Zeit ein Verfahren zur Kontrolle der Abrechnungen von Covid-19-Tests eingeführt und ein Konzept zur Bekämpfung von Missbrauch erstellt. Zudem konnte aufgrund der direkt erfolgten Rechnungsprüfung auf Stufe Versicherer ein Grossteil von falsch in Rechnung Tests und Missbrauchsfälle verhindert werden.
Laufende Untersuchungen
Das BAG prüft Fälle, bei denen Auszahlungen ganz oder teilweise bereits erfolgt sind, es aber Hinweise auf mögliche Missbräuche gibt. Ebenso werden aktuelle und ausstehende Forderungen durch Leistungserbringer systematisch kontrolliert. Da die Covid-19-Tests vom Bund bezahlt wurden, setzt sich das BAG entschieden dafür ein, dass den Steuerzahlerinnen und -zahlern in diesem Bereich kein finanzieller Schaden entsteht.
Alle Verdachtsfälle werden ausgewertet. Insgesamt wurden 322 Fälle eröffnet, davon sind rund 180 bereits abgeschlossen. Das Gesamtvolumen der zu überprüfenden Rechnungen beträgt rund 213 Millionen Franken. Die aktuell untersuchten Fälle lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:
- Factoring (eine Finanzdienstleistung, bei der ein Unternehmen seine offenen Forderungen an einen Dritten (den Factor) verkauft, um sofort Liquidität zu erhalten. Im Kontext der Pandemie kaufte beispielsweise ein Factor offene Abrechnungen von einem Testcenter ein und liess sie über zugelassene Fachpersonen, die Inhaber einer ZSR-Nummer waren, abrechnen.)
- Diverse Sachverhalte
Die Abklärungen erfolgen risikobasiert und sind sehr aufwendig, da die Sachverhalte sorgfältig mittels spezialisierten Datenanalysen abgeklärt werden müssen. Die umfangreichen Datenanalysen werden basierend auf einer Risiko-Schätzung und anschliessenden Kosten-Nutzen-Gewichtung durchgeführt. Es gibt unterschiedliche Muster von Missbräuchen, so zum Beispiel Missbräuche in Form von Fakturierung von nicht durchgeführten Tests, Mehrfachfakturierungen sowie Fakturierungen von Selbstzahler-Tests oder nicht berechtigter Abrechnung von Pauschalen. Grosse Beträge potenzieller Missbräuche und besonders gravierende Fälle werden priorisiert behandelt.
Die Arbeit des Teams «Rückforderungen und Schadensverhinderung Covid-19-Tests» besteht darin, berechtigte Rückforderungen geltend zu machen, um die zu Unrecht geleisteten finanziellen Mittel des Bundes wieder der Staatskasse zurückzuführen sowie durch detaillierte Analysen der Abrechnungsdaten der Leistungserbringer proaktiv Schäden abzuwenden, indem potenzielle Auszahlungen an Leistungserbringer und somit ein Abfluss öffentlicher Mittel aktiv verhindert werden.
Bis Ende Januar 2026 wurden dem Bund bereits rund 22,8 Millionen Franken rückvergütet. Weitere Zahlungen werden erwartet. Zudem hat das BAG bislang rund 28,7 Millionen Franken an Schaden verhindert.
Überprüfung des ausführlichen Arzt-Patienten-Gesprächs (aAPG)
Zusätzlich prüft das BAG Rückforderungen im Zusammenhang mit dem ausführlichen Arzt-Patienten-Gespräch. Das BAG hat im Rahmen der Missbrauchsbekämpfung Querschnittsanalysen bei einer kleinen Anzahl von Leistungserbringern durchgeführt, welche Auffälligkeiten im Bereich des ausführlichen Arzt-Patienten-Gesprächs zeigen. Daraus erfolgte in Einzelfällen eine vertiefte Überprüfung bei Leistungserbringern, welche überproportional hohe Anteile der optionalen Leistung «ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch» in Zusammenhang mit Covid-19 Tests in Rechnung gestellt haben. Beim ausführlichen Arzt-Patienten-Gespräch handelt es sich um eine zusätzliche, echte ärztliche Konsultation, wobei ein Kontakt zwischen dem Arzt und dem Patienten stattgefunden haben muss. Dabei wird ein Gespräch geführt und bei Bedarf eine kurze klinische Untersuchung zur Indikation der Analyse auf Sars-CoV-2 durchgeführt. Ein ausführliches Arzt-Patienten-Gespräch durfte vor allem bei Patientinnen und Patienten mit Risikofaktoren, unklaren oder schweren Symptomen durchgeführt und abgerechnet werden.
Strafverfolgung
Rund um die Abwicklung von Rechnungen zu Testkosten führt das BAG zudem in einzelnen Fällen Verwaltungsstrafverfahren durch und koordiniert sich fallweise mit in den Kantonen durchgeführten Strafverfahren.
Weitere Informationen
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Schwarzenburgstrasse 157
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