Export von humanen embryonalen Stammzellen
In der Schweiz gewonnene humane embryonale Stammzellen dürfen grundsätzlich ins Ausland exportiert werden. Im Folgenden finden sich Informationen zu den Voraussetzungen, Zuständigkeiten und dem Vorgehen.
Sie möchten humane embryonale Stammzellen ins Ausland exportieren (EXP). Die Stammzellen sollen im Ausland für ein bestimmtes Stammzellen-Forschungsprojekt (FP-S*) verwendet werden. * = Ausland
Voraussetzung
Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit für den Export humaner embryonaler Stammzellen (EXP)
Zuständigkeit
Bundesamt für Gesundheit
Wie müssen Sie vorgehen?
Export von humanen embryonalen Stammzellen

Forschung an humanen embryonalen Stammzellen
Stammzellenforschung weckt grosse Hoffnungen. Doch weil die Zellen in der Regel aus frühen menschlichen Embryonen gewonnen werden, wirft diese Forschung ethische Fragen auf. Der Gesetzgeber reagiert darauf mit klaren Schranken.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Forschung am Menschen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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