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Evaluation im BAG

Evaluation hat die Aufgabe, den Nutzen und den Wert gesundheitspolitischer Massnahmen zu beurteilen. Sie trägt dazu bei, die Strategien zu entwickeln, die Wirkungen zu optimieren und gegenüber Politik und Öffentlichkeit Rechenschaft abzulegen. Sie fördert das Lernen der Organisation.

Evaluationen untersuchen systematisch den Nutzen und den Wert

  • von Gesetzen und deren Vollzug
  • von Strategien und deren Umsetzung
  • von Projekten und deren Realisierung

Ihre Ergebnisse sind nachvollziehbar. Sie beruhen auf empirisch gewonnenen qualitativen und/oder quantitativen Daten.

Evaluationen beschaffen Wissen

Evaluation sind Teil der Wissensbeschaffung zur Erfüllung der Aufgaben des Amtes und seiner Einheiten. Die Geschäftsleitung des BAG legt den Bedarf an Evaluationen nach Prioritäten fest. Ein Rahmenkonzept beschreibt den Einsatz des Instruments «Evaluation» im BAG: Rahmenkonzept Evaluation BAG.

Evaluationen beantworten Fragen. Kernfragen einer Evaluation fokussieren

  • die Relevanz (Bedeutsamkeit der Bedürfnisse oder einer Bedarfs-/Problemlage)
  • die Zweckmässigkeit (Eignung einer Massnahme ein Problem zu lösen)
  • die Wirksamkeit
  • die Wirtschaftlichkeit
  • die Kohärenz (Stimmigkeit / Widerspruchsfreiheit – z.B. zwischen Massnahmen innerhalb einer gesundheitspolitischen Strategie)
  • Kontexteinflüsse

des staatlichen und nichtstaatlichen Handelns.

Evaluationen haben einen Zweck

Evaluationen tragen dazu bei, die Wirkungen des staatlichen und nicht-staatlichen Handelns im Bereich Gesundheit zu optimieren. Sie dienen sowohl der Entwicklung von gesundheitspolitischen Strategien als auch der Rechenschaftslegung gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Darüber hinaus fördern sie wirkungsorientiertes Denken und Handeln der Beteiligten und Betroffenen. Sie leisten auch einen Beitrag zum Lernen der Organisation.

Evaluationsprojekte folgen Leitprinzipien

Leitprinzipien des Einsatzes von Evaluation im BAG gemäss Rahmenkonzept Evaluation BAG sind:

  • Evaluation in Planung und Umsetzung von gesundheitspolitischen Massnahmen frühzeitig einbeziehen
  • Beteiligte und Betroffene (Stakeholder) in die Evaluationsprojekte einbeziehen
  • Evaluation auf praktische Nutzung ausrichten
  • Auf extern in Auftrag gegebene Evaluationen fokussieren zwecks nachvollziehbarer, unparteiischer Urteile
  • Die Regeln des öffentlichen Beschaffungswesens strikt einhalten
  • Ein wirkungsorientiertes Denken und Handeln durch Evaluationsprojekte fördern
  • Transparenz der Ergebnisse von Evaluationen sicherstellen

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Direktionsstab
Fachstelle Evaluation und Forschung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern