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Epidemiengesetz: Über die Revision

Das Epidemiengesetz (EpG) dient dazu, die Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Im November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, es zu revidieren, um Lücken zu schliessen, die sich in der Corona-Pandemie gezeigt haben, und damit Bund und Kantone gesundheitliche Krisen auch in Zukunft wirksam bekämpfen können.

Das 2012 geschaffene EpG hat den Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zum Ziel. Es dient dazu, den einzelnen Menschen zu schützen und die Auswirkungen von übertragbaren Krankheiten auf die Gesellschaft zu reduzieren. Nach den Erfahrungen mit der Lungenkrankheit SARS und der H1N1-Pandemie (Vogelgrippe) wurde es einer Totalrevision unterzogen. Die heutigen Bestimmungen traten am 1. Januar 2016 in Kraft.

Jetzt wird es teilweise revidiert, um Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass die Schweiz künftige Gesundheitskrisen möglichst gut bewältigen kann. Dazu gehört insbesondere die Antibiotikaresistenzproblematik. Diese wird u.a. von der WHO als grösstes Risiko für die öffentliche Gesundheit der Zukunft gesehen.

Zwischenstand der Revision des EpG

Der Bundesrat hat die entsprechende Vorlage am 29. November 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauerte bis am 22. März 2024.

Die Vorlage, die Erläuterungen sowie die weiteren Unterlagen aus dem Vernehmlassungsverfahren sind auf der Webseite der Bundeskanzlei dokumentiert.

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Änderungserlass überarbeitet und die Botschaft zur Revision des EpG verfasst. Am 20. August 2025 hat der Bundesrat die Botschaft und den Gesetzesentwurf an das Parlament überwiesen. Mit der Überweisung beginnt die parlamentarische Phase. Gleichzeitig hat das BAG die Revision des Verordnungsrechts gestartet.

Projektorganisation (vereinfacht)

Nächste Schritte

  • 2025–26: Beratung im Parlament
  • 2026: Vernehmlassung zur revidierten EpG-Verordnung
  • 2028: Inkraftsetzung des revidierten Epidemiengesetzes und der Verordnung

Hinweis: Die Daten sind provisorisch.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Strategien und gesetzliche Grundlagen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern