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Epidemiengesetz: Über die Revision

Das Epidemiengesetz (EpG) dient dazu, die Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Im November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, es teileweise zu revidieren, um Lücken zu schliessen, die sich in der Corona-Pandemie gezeigt haben, und damit Bund und Kantone gesundheitliche Krisen auch in Zukunft wirksam bekämpfen können.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Strategien und gesetzliche Grundlagen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern