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Veröffentlicht am 12. September 2018

EKIF: Mandat

Nachfolgend sind das Mandat und die Aufgaben der EKIF beschrieben.

Die EKIF besitzt folgendes Mandat basierend auf dem Epidemiengesetz

Die EKIF berät den Bundesrat, das Eidgenössische Departement des lnnern (EDI) und das BAG als konsultatives Organ in allen Belangen, die im Zusammenhang mit lmpffragen stehen.

Aufgaben

  • Beratung des Bundesrats beim Erlass von Vorschriften und der Behörden beim Vollzug des Epidemiengesetzes (EpG);
  • Erarbeitung von Impfempfehlungen zuhanden des BAG;
  • Entwicklung medizinischer Kriterien zur Beurteilung des Schweregrads einer Impfreaktion;
  • Beratung des EDI bei der Gewährung einer Entschädigung oder Genugtuung gemäss Artikel 64 und 65 EpG.

Umsetzung des Mandats

Diese Aufgaben werden in Arbeitsgruppen vorbereitet und anschliessend in fünf Plenarsitzungen pro Jahr diskutiert. Sie sind detailliert im Organisationsreglement beschrieben (siehe Register „Dokumente“). Daraus resultieren Empfehlungen, Stellungnahmen, Veröffentlichungen oder interne Beschlüsse.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Nationales Programm Impfungen

Der Bund hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Akteuren ein Nationales Programm Impfungen (NPI) erarbeitet, die die Bevölkerung ausreichend gegen die durch Impfungen vermeidbaren Krankheiten schützen soll.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Impfempfehlungen und Bekämpfungsmassnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern