Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 6. März 2025

EKIF: die Kommission

Die EKIF ist zuständig für die wissenschaftliche und fachliche Beratung der Behörden bei der Erarbeitung von Impfempfehlungen und in allen Belangen im Zusammenhang mit lmpffragen. Sie nimmt eine Vermittlerrolle zwischen Behörden, Fachkreisen und Bevölkerung wahr.

Einsetzung

Das Eidgenössische Departement des Inneren hat 2004 die EKIF eingesetzt, nachdem die zunehmend komplexer werdenden Fragestellungen im Bereich der Impfungen das Departement dazu bewogen hatten, auf Vorschlag des BAG hin diese Expertenkommission einzuberufen. Die EKIF erhielt 2011 den Rang einer vom Bundesrat eingesetzten ausserparlamentarischen Kommission.

Impfempfehlungen werden bereits seit 1963 vom BAG herausgegeben und laufend angepasst. Bei der Erarbeitung dieser Empfehlungen und ihrer im Epidemiengesetz vorgeschriebenen wissenschaftlichen Begründung hat sich das BAG immer schon durch Expertengremien beraten lassen.

Notwendigkeit

Während einerseits neue, bessere Impfstoffe entwickelt werden, nehmen andererseits dank der Erfolge der Impfungen die Kenntnisse über impfverhütbare Krankheiten und ihre Folgen ab. Tatsächliche, aber vor allem auch befürchtete, Impfnebenwirkungen erhalten in der Wahrnehmung der Bevölkerung ein zunehmendes Gewicht, obwohl sie bei den modernen Impfstoffen immer seltener werden. Die resultierende Nachlässigkeit oder gar Ablehnung gegenüber Impfungen können für die Bevölkerung schlimme Folgen haben, wie kürzlich Masernepidemien mit Todesfolgen in der Schweiz und im nahen Ausland eindrücklich gezeigt haben. Es ist heute eine Notwendigkeit, dass die Gesundheitsbehörden ihre Empfehlungen laufend im Einklang mit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellen und transparent aufzeigen, wie die Empfehlungen zustande kommen.

Aufgaben

Der EKIF obliegen folgende Aufgaben gemäss Epidemiengesetz:

  • Beratung des Bundesrats beim Erlass von Vorschriften und der Behörden beim Vollzug des Epidemiengesetzes;
  • Erarbeitung von lmpfempfehlungen zuhanden des BAG;
  • Entwicklung medizinischer Kriterien zur Beurteilung des Schweregrads einer lmpfreaktion;
  • Beratung des EDI bei der Gewährung einer Entschädigung oder Genugtuung.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Impfempfehlungen und Bekämpfungsmassnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern