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Einzelabgabe von Antibiotika

Durch die bedarfsgerechte Abgabe von Antibiotika an Patientinnen und Patienten kann der unsachgemässe Einsatz von Antibiotika reduziert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 beschlossen, die rechtlichen Grundlagen für die Einführung der Einzelabgabe von Antibiotika zu schaffen.

In 30 bis 50 Prozent der Fälle, in denen in der Schweiz Antibiotika verschrieben werden, entspricht die verordnete Menge nicht der Menge in der Originalverpackung. Dies kann zu einer unsachgemässen Einnahme von Antibiotika führen und dadurch die Entstehung von Resistenzen begünstigen. Hier setzt die Einzelabgabe bzw. Teilmengenabgabe von Antibiotika an: Den Patientinnen und Patienten werden in Apotheken und Arztpraxen nur genau so viele Tabletten abgegeben, wie sie für ihre Behandlung benötigen. Dadurch soll der unsachgemässe Einsatz von Antibiotika reduziert werden.

Der Bundesrat verabschiedete im  November 2022 den Bericht zur Motion Tornare (Curia Vista PDF). Ausgehend von den Ergebnissen der durchgeführten Machbarkeitsstudie wurde das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Ende 2022 beauftragt, die Einzelabgabe von Antibiotika im Rahmen der nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) vertieft zu prüfen. Dabei sollen sowohl der gesetzliche Anpassungsbedarf als auch umsetzungstechnische Voraussetzungen für eine schweizweite Einführung geklärt werden. Die Abklärungen des BAG unter Einbezug der betroffenen Kreise zeigen, dass eine Einzelabgabe von Antibiotika realisierbar ist. Mit gezielten Anforderungen an die Einzelabgabe soll sichergestellt werden, dass die Patientensicherheit jederzeit gewährleistet bleibt. Die Einzelabgabe von Antibiotika fördert die bewusste und korrekte Einnahme von Antibiotika und wirkt gleichzeitig einer unsachgemässen Entsorgung entgegen. Zudem kann damit bewirkt werden, dass weniger Antibiotika verschwendet werden und Engpässe bei der Versorgung mit Antibiotika überbrückt werden können.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 25. Juni 2025 beschlossen, dass die rechtlichen Grundlagen für die Einzelabgabe von Antibiotika geschaffen werden sollen. Dabei soll die Einzelabgabe von Antibiotika für Apotheken verbindlich, für Arztpraxen freiwillig sein. Der Bundesrat hat das BAG beauftragt, die entsprechenden rechtlichen Grundlagen auszuarbeiten und ihm bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf vorzulegen. Die Einzelabgabe von Antibiotika ist mit geringen Kosten verbunden, leistet aber einen wichtigen Beitrag zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, da sie hilft, die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig zu sichern.

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