Drug Checking
Drug Checking ist ein niederschwelliges Angebot zur Schadensminderung. Personen, die psychoaktive Substanzen konsumieren, können ihre Proben anonym und kostenlos analysieren lassen, um Informationen über die enthaltenen Wirkstoffe und deren Konzentration zu erhalten.
Das Drug Checking trägt dazu bei, gesundheitliche Risiken des Drogenkonsums zu verringern. Konsumierende erhalten verlässliche Informationen über die erworbenen Substanzen. Die Analyse wird durch spezialisierte Laboratorien durchgeführt und mit einer persönlichen Beratung durch geschulte Fachpersonen verbunden. Ziel ist es, Konsumrisiken aufzuzeigen, fundierte Informationen zu vermitteln und gesundheitliche Schäden möglichst zu verhindern. Drug Checking ist damit ein wichtiges Instrument der Schadensminderung und ergänzt andere Massnahmen der Prävention und Suchthilfe.
Drug Checking verfolgt einen klaren präventiven Auftrag. Das Angebot soll:
- Konsumierende über die tatsächlichen Inhaltsstoffe und Risiken von Substanzen informieren
- einen möglichst risikoarmen Umgang mit psychoaktiven Substanzen fördern (Safer Use)
- den Zugang zu Beratung und weiterführenden Unterstützungsangeboten erleichtern
- problematische Konsummuster frühzeitig erkennen und einer Chronifizierung entgegenwirken
Die Analysen geben Aufschluss über die tatsächlichen Inhaltsstoffe von Substanzen und helfen, gefährliche Falschdeklarationen, Streckmittel oder besonders hohe Dosierungen zu erkennen. Dadurch können Warnungen vor gefährlichen Stoffen rasch veröffentlicht und Risiken reduziert werden. Die Ergebnisse werden auf der Webseite für Substanzwarnungen von Infodrog publiziert.
Die Ergebnisse aus den verschiedenen Drug-Checking-Angeboten in der Schweiz können zudem Informationen zum Drogenmarkt liefern. Die Auswertung dieser Daten dient dazu, problematische Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und Fachleute und Behörden zu warnen.
Im Rahmen eines 2023 gestarteten Pilotprojekts zum Substanzmonitoring werden Informationen aus dem Drug Checking bereits teilweise integriert. Geplant ist, dieses Pilotprojekt in ein dauerhaftes System zu überführen und die aggregierten quantitativen Daten aller Drug-Checking-Angebote der Schweiz darin zu integrieren.
Drug Checking in der Schweiz, Rolle von Bund und Kantonen
Drug Checking wird in der Schweiz sowohl an festen Standorten, darunter einige Kontakt- und Anlaufstellen, als auch mobil, beispielsweise an Festivals oder in Clubs, angeboten. Die verschiedenen Angebotsformen ergänzen sich und erreichen unterschiedliche Zielgruppen. Drug Checking wird in der Schweiz sowohl an festen Standortenals auch mobil, beispielsweise an Festivals oder in Clubs angeboten. Zudem gibt es das Angebot in einigen Kontakt- und Anlaufstellen für abhängige Personen. Die verschiedenen Angebotsformen ergänzen sich und erreichen unterschiedliche Zielgruppen.
Als Massnahmen der Schadensminderung liegt die Umsetzung des Drug Checking in der Verantwortung der Kantone (Art. 3g BetmG). Das BAG fördert via Infodrog, die schweizerische Koordinations- und Fachstelle Sucht (Art. 29a Abs. 3 BetmG), methodische und technische Entwicklungen, beispielswiese durch die Erarbeitung von Standards für das Drug Checking (Früherkennung und Frühintervention, Technische Standards, Beratung, Risikoeinschätzung).
Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulats Molina 22.4047 « Drug Checking in der Schweiz. Mit welchen Massnahmen kann das bestehende Angebot unterstütz und verbessert werden?»
Im Bericht in Erfüllung des Postulats Molina 22.4047 bestätigt der Bundesrat, dass das Drug Checking eine bewährte und wesentliche Massnahme zur Schadensminderung und Frühintervention darstellt. Es trägt zudem zu einer besseren Kenntnis des Markts für illegale Substanzen bei. Der Bundesrat weist jedoch darauf hin, dass die Umsetzung des Drug Checking aufgrund der erforderlichen Bewilligungen durch mehrere Bundes- und Kantonsbehörden komplex ist.
Um die Rechtssicherheit zu stärken und die Qualität sowie die Sicherheit der Drug-Checking-Angebote zu gewährleisten, schlägt der Bundesrat verschiedene Massnahmen vor:
- Klärung und Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens für das Drug Checking im Rahmen einer Revision des Betäubungsmittelgesetzes;
- Erarbeitung von Standards für die Betreuung von Minderjährigen durch die Drug-Checking-Angebote gemeinsam mit Fachpersonen;
- Bessere Nutzung der Daten aus dem Drug Checking zum Monitoring des Marktes für illegale Substanzen.
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern