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Dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen

Welche Dosisgrenzwerte gelten für beruflich strahlenexponierte Personen? Eine Übersicht für die verschiedenen Altersgruppen, für Schwangere sowie für die Augenlinsen und Extremitäten.

Effektive Dosis

20 mSv pro Jahr (externe Bestrahlung und Inkorporation) 6 mSv pro Jahr für Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren

  • 20 mSv pro Jahr (externe Bestrahlung und Inkorporation)
  • 6 mSv pro Jahr für Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren

Augenlinse

  • Äquivalentdosis von 20 mSv pro Jahr
    (20 mSv pro Kalenderjahr oder 100 mSv für die Summendosis fünf aufeinanderfolgender Kalenderjahre, wobei in einem einzelnen Kalenderjahr 50 mSv nicht überschritten werden dürfen)
  • Äquivalentdosis von 15 mSv pro Jahr für Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren

Haut, Hände, Füsse

Äquivalentdosis von 500 mSv pro Jahr

  • Äquivalentdosis von 500 mSv pro Jahr
  • Äquivalentdosis von 150 mSv pro Jahr für Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren

Für schwangere Frauen

Schwangere Frauen dürfen nur als beruflich strahlenexponierte Personen eingesetzt werden, wenn gewährleistet ist, dass ab Kenntnis einer Schwangerschaft bis zu ihrem Ende die effektive Dosis von 1 mSv für das ungeborene Kind nicht überschritten wird.

Stillende Frauen dürfen keine Arbeiten mit radioaktiven Stoffen ausführen, bei denen die Gefahr einer Inkorporation oder radioaktiven Kontamination besteht

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion NIS und Dosimetrie
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern