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Chemische Produkte online einkaufen

Beim Onlinekauf von chemischen Produkten (z.B. Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Insektizide) ist Vorsicht geboten – insbesondere bei ausländischen Onlineshops oder Käufen über soziale Medien. Diese Anbieter unterstehen häufig nicht der Schweizer Gesetzgebung. Dadurch erfüllen die angebotenen Produkte nicht immer die in der Schweiz geltenden Anforderungen und können die Gesundheit gefährden. So können sie gefährliche Inhaltsstoffe enthalten, unzureichend gekennzeichnet sein oder wichtige Sicherheitsinformationen fehlen.

Schweizer Onlinehandel

Der Onlinehandel mit chemischen Produkten über Schweizer Domains (.ch und .swiss) unterliegt behördlichen Kontrollen. Chemische Produkte dürfen nur verkauft werden, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Produkte bei sachgemässer Verwendung keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Die zuständigen Vollzugsbehörden überprüfen stichprobenweise, ob die Produkte den chemikalienrechtlichen Anforderungen genügen und zum Beispiel vollständige Sicherheitsinformationen vorhanden sind und nur zulässige Inhaltsstoffe verwendet werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Möglichkeit, Produkte zu melden, die sie für unsicher halten. Dies erfolgt über die Website des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO): «Meldung gefährlicher Produkte».

Ausländische Onlineshops

Bei Bestellungen über ausländische Onlineshops und ausländische Online-Marktplätze ist besondere Vorsicht geboten. Diese Anbieter unterstehen nicht der Schweizer Gesetzgebung. Es ist daher möglich, dass Produkte angeboten werden, die nach Schweizer Chemikalienrecht nicht verkauft werden dürfen. Diese Produkte können beispielsweise unzulässige oder verbotene Inhaltsstoffe enthalten, unzureichend oder falsch gekennzeichnet sein oder ohne die erforderlichen Sicherheitsinformationen verkauft werden. Dadurch können sie die Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender ernsthaft gefährden und beispielsweise Reizungen, Verätzungen oder Vergiftungen sowie – je nach Substanz und Exposition – langfristige gesundheitliche Schäden verursachen.

Die Einfuhr durch Privatpersonen zum Eigengebrauch unterliegt nicht dem Chemikalienrecht. Wer chemische Produkte für den Eigengebrauch aus dem Ausland bestellt, trägt die Eigenverantwortung und sollte daher beim Kauf über ausländische Onlineshops besondere Vorsicht walten lassen.

Social-Media-Plattformen

Auch beim Kauf chemischer Produkte über Social-Media-Plattformen ist Vorsicht geboten. Produkte werden dort teilweise von anonymen Anbietern, in geschlossenen oder zugangsbeschränkten Gruppen angeboten. Online veröffentlichte Bewertungen und Erfahrungsberichte können Teil von Werbung sein und entsprechen nicht immer den tatsächlichen Eigenschaften der Produkte.

Das BAG empfiehlt:

  • Kauf von chemischen Produkten bei gewerblichen Anbietern mit Sitz in der Schweiz
  • Besondere Vorsicht bei Produkten, die als besonders wirksam, aussergewöhnlich günstig oder als «harmlos» beworben werden.
  • Kritisches Hinterfragen von Empfehlungen und Erfahrungsberichten in Diskussionsforen und Chatrooms.