Certificates of good standing (Prozess gilt nur für Ärztinnen und Ärzte)
Ein Certificate of good standing ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung eines Medizinalberufs. Universitäre Medizinalpersonen verlangen die Certificates of good standing meist für eine Arbeitstätigkeit im Ausland. Ausgestellt werden sie von den kantonalen Behörden.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Gesundheitsberuferegister
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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