Certificates of good standing (Prozess gilt nur für Ärztinnen und Ärzte)
Ein Certificate of good standing ist ein Nachweis der Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung eines Medizinalberufs. Universitäre Medizinalpersonen verlangen die Certificates of good standing meist für eine Arbeitstätigkeit im Ausland. Ausgestellt werden sie von den kantonalen Behörden.
Ablauf Certificate of Good Standing (CoGS)
Wir bitten Sie den folgenden Ablauf bei der Bearbeitung bei den Certificate of Good Standing (CoGS) einzuhalten:
- Die Medizinalperson beantragt das CoGS bei Ihnen (oft Kantonsärztin/Kantonsarzt).
- Sie stellen das CoGS aus und unterzeichnen das Dokument.
- Sie legen dem CoGS das Dokument «Enclosure to the Certificate of Good Standing» bei (siehe unten).
- Sie senden die oben erwähnten Unterlagen an die Medizinalperson zurück.
- Die Medizinalperson sendet diese Unterlagen an die ausländische Behörde.
- Die ausländische Behörde erhält auf Anfrage via E-Mail von uns ein PDF-Dokument mit allen berechtigten Stellen und Unterschriften und kann so die Unterschriften überprüfen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an uns wenden (medreg@bag.admin.ch).
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Gesundheitsberuferegister
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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Schweiz - 3003 Bern