Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung
Am 18. Mai 2014 wurde die Schweizerische Bundesverfassung mit dem Artikel 117a zur medizinischen Grundversorgung ergänzt. Dieser verpflichtet Bund und Kantone, für eine ausreichende, allen zugängliche, medizinische Grundversorgung von hoher Qualität zu sorgen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Gesundheitsversorgung und Berufe
Sektion Grundversorgung Gesundheitsberufe
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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