Zum Hauptinhalt springen

Blei – giftig, aber unvermeidlich

Blei findet man überall in der Umwelt. Über Atemluft oder Nahrung gelangt Blei in den Körper und kann dadurch die Gesundheit gefährden. Verhaltensregeln und Gesetze sorgen für eine niedrige und damit gesundheitlich vertretbare Bleibelastung.

Die Freisetzung von Blei in die Umwelt erfolgt sowohl durch menschliche Aktivitäten als auch durch natürliche Prozesse wie Erosion, Vulkanausbrüche und Verwitterung von Gestein. Dieses Blei nimmt der Mensch in Form von Bleiverbindungen über die Atemluft, die Nahrung und das Trinkwasser auf. Weitere Bleiquellen im heutigen Alltag sind alte Farb- und Rostschutzanstriche, Souvenir-Geschirr aus Keramik, bleihaltige Künstlerfarben, gebeiztes Wildfleisch und Tabakrauch, um nur die wichtigsten zu nennen.

Blei wird im Körper vor allem in den Knochen, den Muskeln und im Gehirn abgelagert und bleibt dort über Jahre gespeichert. Aus diesen Depots wird es allmählich freigesetzt, sodass die Blutkonzentration noch Jahre nach einer Bleibelastung erhöht sein kann. Während Schwangerschaft oder Stillzeit kann im Knochen gespeichertes Blei mobilisiert werden, in den Fötus übertreten oder in die Muttermilch gelangen.

Eine Bleivergiftung kann müde und reizbar machen und die Reaktionen verlangsamen. Auch verminderte Intelligenz, irreparable Hirnschäden, Krämpfe und Koma sind typische Folgen einer Bleivergiftung, die mitunter sogar tödlich sein kann. Blei kann auch Fehlgeburten auslösen, und gewisse Bleiverbindungen können Krebs verursachen.

Eine chronische Bleibelastung kann unspezifische Beschwerden wie Müdigkeit, Reizbarkeit oder Konzentrationsschwäche verursachen, auch wenn keine akute Vergiftung vorliegt. Die Symptome entwickeln sich oft schleichend über Wochen bis Monate.

Blei schädigt das Nervensystem besonders während der Entwicklung. Deshalb sind Ungeborene und Kleinkinder speziell gefährdet, wenn sie zu hohen Bleimengen ausgesetzt sind. Kinder nehmen Blei deutlich effizienter über den Verdauungstrakt auf, bei Kleinkindern liegt die Resorptionsrate bei bis zu 50 %.

Um die Bleibelastung des Menschen tief zu halten, gibt es verschiedene Gesetze. So dürfen zum Beispiel Produkte mit krebserregenden oder fortpflanzungsschädigenden Blei-verbindungen mit wenigen Ausnahmen nicht an Privatpersonen verkauft werden. Für Bleiver-unreinigungen in Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen sind Höchstwerte festgelegt. Weitere Gesetze schränken die Bleikonzentration am Arbeitsplatz und in der Umwelt ein.

Mit den nachfolgenden Verhaltensregeln kann jeder Einzelne seine Bleiaufnahme minimieren:

Empfehlungen

  • Alte, möglicherweise bleihaltige Anstriche von Fachleuten abklären und renovieren lassen.
  • Keramikgeschirr unbekannter Herkunft nicht für Lebensmittel verwenden.
  • Bleifreie Keramik- und Künstlerfarben verwenden.
  • Frauen mit Kinderwunsch sowie Kinder bis zum siebten Lebensjahr kein mit bleihaltiger Munition erlegtes Wild essen (siehe Ernährungsempfehlungen BLV).
  • In Wohnung mit Kindern besonders wichtig: Böden regelmässig feucht wischen, Teppiche gründlich saugen und danach kurz mit Durchzug lüften.

Ausführlichere Informationen sind im Factsheet Blei zu finden.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Chemikalien
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern