Bewilligungspflicht für die Gelbfieberimpfung
Gemäss den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) 2005 ist Gelbfieber die einzige Krankheit, für die Länder mit vorhandenem Ansteckungsrisiko von Reisenden einen Impfnachweis als Ein- oder Ausreisevorschrift verlangen können.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Sektion Infektionskontrolle und Bekämpfungsmassnahmen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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