Bewilligung für Leichentransporte
Für den Transport von Leichen aus dem Ausland in oder durch die Schweiz sowie von der Schweiz ins Ausland muss eine Bewilligung (sogenannter Leichenpass) eingeholt werden. Zuständig sind kantonale Stellen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Prävention und Gesundheitsversorgung
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
Abteilung Übertragbare Krankheiten
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