Beschränkte medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln
Das BAG kann Ausnahmebewilligungen für die medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln grundsätzlich erteilen. Nur die behandelnden Ärztinnen oder Ärzte können ein Gesuch, ergänzt mit der schriftlichen Einwilligung des Patienten, einreichen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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