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Veröffentlicht am 12. September 2018

Behandlung von stark bestrahlten Personen

Die Gewährleistung der Ersten Hilfe in einem Betrieb ist Pflicht des Arbeitgebers, für die er gemäss Artikel 11 der Verordnung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, SR 832.30) «Arbeitsärzte und sonstige Spezialisten der Arbeitssicherheit» (ASA) beiziehen muss.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion Radiologische Risiken
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern