Behandlung von stark bestrahlten Personen
Die Gewährleistung der Ersten Hilfe in einem Betrieb ist Pflicht des Arbeitgebers, für die er gemäss Artikel 11 der Verordnung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, SR 832.30) «Arbeitsärzte und sonstige Spezialisten der Arbeitssicherheit» (ASA) beiziehen muss.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Strahlenschutz
Sektion Radiologische Risiken
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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