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Veröffentlicht am 12. September 2018

Behandlung von stark bestrahlten Personen

Die Gewährleistung der Ersten Hilfe in einem Betrieb ist Pflicht des Arbeitgebers, für die er gemäss Artikel 11 der Verordnung zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV, SR 832.30) «Arbeitsärzte und sonstige Spezialisten der Arbeitssicherheit» (ASA) beiziehen muss.

Bestrahlte Personen werden bei einer gemessenen oder rekonstruierten externen Ganzkörperdosis von mehr als 1 Gy für eine Spezialbehandlung ins Universitätsspital Zürich (USZ) überwiesen. Liegt die Ganzkörperdosis tiefer (zwischen 250 mGy und 1 Gy), werden die Patienten in ein Regionalspital (Kontaktspital) überführt.

Das USZ ist Kollaborationszentrum und das BAG Liaison Center im REMPAN-Netzwerk (Radiation Emergency Medical Preparedness and Assistance Network) der WHO. Im Rahmen dieses Netzwerkes soll der Wissensaufbau und -erhalt für den Umgang mit stark bestrahlten Personen gesichert werden.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Strahlenschutz
Sektion Radiologische Risiken
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern