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Beginn und Ende der Militärversicherungsdeckung

Die Militärversicherung deckt die gesamte Zeit ab, in der die versicherte Person Dienst leistet.

Die Militärversicherung deckt auch die Wochenenden zwischen zwei Dienstwochen oder Kurzurlaube während des Dienstes ab. Die Deckung gilt auch für den Weg zum und vom Dienst. Die Kranken- oder Unfallversicherung kommt hier nicht zum Tragen.

Sobald ein Versicherungsfall anerkannt ist, übernimmt ihn die Militärversicherung unbefristet bis zur Heilung der versicherten Person. Die Versicherung trägt auch Spätfolgen und Rückfälle aus versicherten Gesundheitsschäden.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern