Bauliche Massnahmen zum Radonschutz
Ein Gebäude vor einer zu hohen Radonbelastung zu schützen ist mit einfachen und kostengünstigen Massnahmen möglich. Präventive Schutzmassnahmen bei der Planung eines Neubaus oder bei Renovationsarbeiten sind dabei einer nachträglichen Radonsanierung vorzuziehen.
Die Radonschutzmassnahmen lassen sich auf eines der drei folgenden Grundprinzipien des Radonschutzes zurückführen:
- Radon wird am Eintritt in das Gebäude gehindert
- Radon wird vor dem Eintritt aktiv entfernt
- Radon wird aus dem Gebäude befördert
Im Folgenden werden die gebräuchlichsten Methoden beschrieben:
Vorsorgliche Schutzmassnahmen bei Neu- und Umbauten
Basismassnahmen
Eine konsequente Umsetzung der Massnahmen bezüglich Radonschutz aus der SIA-Norm 180/2014 «Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden». Insbesondere ist auf die Verminderung des Unterdrucks im Gebäude zu achten:
SIA-Norm 180/2014 «Wärmeschutz, Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden»
Weiterführende Radonschutzmassnahmen
Bei den folgenden Risikosituationen werden zusätzliche Radonschutzmassnahmen empfohlen:
- Das Gebäude verfügt über einen Naturbodenkeller oder über erdberührende Räume mit Personenaufenthalt
- Die Wahrscheinlichkeit, dass der Referenzwert von 300 Bq/m3 überschritten wird, beträgt laut Radonkarte mehr als 10%:
Weiterführende Radonschutzmassnahmen:
- Zusätzliche Abdichtungen ausserhalb oder innerhalb des Gebäudes (z.B. Radonsperre oder dichte Kellertüre)
- Lenkung von Luftströmen (z.B. mit Hilfe einer Radondrainage unter dem Fundament oder durch die kontrollierte Lufterneuerung in Räumen mit Personenaufenthalt)
Spezifische Empfehlungen für Neubauten
Kein Haus gleicht dem anderen. Es ist daher nicht möglich, die Radongaskonzentration bei der Planung eines Neubaus vorauszusagen. Schutzmassnahmen bei Neubauten sind aber viel billiger als nachträgliche Sanierungen.
Betonieren des Kellers: durchgehende Bodenplatte
Um Radon am Eintritt in das Gebäude zu hindern, muss die erdberührende Gebäudehülle dicht sein. Dazu braucht es eine durchgehende Bodenplatte und erdberührende Wände sollten aus Beton der Expositionsklasse XC2 bestehen.
Sehr wichtig sind ausserdem luftdichte Zu- und Ableitungen für Strom, Wasser, Abwasser etc. zum Beispiel durch ein Rohrdurchführungssystem (RDS).
Entlüftungssystem unter dem Fundament (Radondrainage)
Luftzirkulation unter dem Haus
Spezifische Empfehlungen für Umbauten
Bei Umbauten gibt eine vorgängige Radonmessung den genausten Hinweis bezüglich Notwendigkeit allfälliger Radonschutzmassnahmen. Dies gilt insbesondere beim Umbau von Untergeschossen zu Wohnzwecken. Darüber hinaus steigt die Radonkonzentration im Falle eines Fensterwechsels tendenziell an.
Radonsanierungsmassnahmen bei bestehenden Gebäuden
Wird bei einem bestehenden Gebäude durch eine entsprechende Messung festgestellt, dass die über ein Jahr gemittelte Radonkonzentration mehr als 300 Bq/m3 beträgt, sollten Radonschutzmassnahmen eingeleitet werden. Die am besten geeignete Methode hängt dabei sehr stark vom Einzelfall ab und sollte durch eine Radonfachperson abgeklärt werden. Wichtig: Zu jeder Radonsanierung gehört zwingend eine darauffolgende Kontrollmessung!
Abdichten der erdberührenden Gebäudeteile
Mechanische Ventilation
Es besteht die Möglichkeit einen Ventilator im Keller zu installieren, der für einen Luftaustausch sorgt. Wird das ganze Gebäude durch eine kontrollierte Wohnraumlüftung mechanisch belüftet, ist darauf zu achten, dass die Frischluftansaugung im freien mindestens 1.5 Meter über dem Boden platziert wird.
Unterdrucksystem unter dem Fundament (Radonbrunnen)
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Weitere Informationen
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Weiterführende Themen
Radonkarte der Schweiz
Konsultieren Sie die Radonkarte und machen Sie den Radon-Check, um die Dringlichkeit einer Radonmessung in Ihrem Gebäude zu bestimmen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sektion Radiologische Risiken
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern





