Baldrianhaltige Arzneimittel zur Behandlung von Schlaflosigkeit, psychischer Belastung und Prüfungsangst
Medikamente mit Baldrian sind beliebte pflanzliche Heilmittel zur Förderung des Schlafes und zur Linderung von psychischem Stress und Prüfungsangst. Die von der obligatorischen Krankenversicherung übernommenen Behandlungskosten haben sich seit 2014 verdreifacht. Deshalb untersucht dieser HTA-Bericht die Wirksamkeit, Sicherheit und die wirtschaftlichen Auswirkungen sowie die ethischen, rechtlichen, sozialen und organisatorischen Fragen von baldrianhaltigen Arzneimitteln im Vergleich zu einem Placebo oder zu anderen Behandlungen. Die Ergebnisse sollen eine Grundlage für den Entscheid bilden, ob diese Arzneimittel auch künftig von der Krankenversicherung vergütet werden.
Eine systematische Literaturrecherche umfasste 26 Studien zur Einzeltherapie mit Baldrian sowie 7 Studien mit einer Kombination von Baldrian und Zitronenmelisse oder Hopfen bei Personen mit Schlaflosigkeit. Die meisten Resultate ergaben keine Verbesserung im Vergleich zu einem Placebo oder anderen Behandlungen. Nur die Schlafqualität zeigte eine ausgewiesene Verbesserung. Vier weitere Studien untersuchten eine Kombinationstherapie von Baldrian und Zitronenmelisse oder Hopfen bei psychischem Stress und 2 Studien (Kombination von Baldrian, Zitronenmelisse, Passionsblume und Pestwurz) widmeten sich der Prüfungsangst oder Angstzuständen. Diese lieferten zu wenig Daten, um Aussagen zur Wirksamkeit zu machen. Zur Beurteilung der Sicherheit ergaben die Analysen der untersuchten Studien nur eine sehr geringe Aussagekraft.
Eine Modellrechnung über den Zeitraum von 5 Jahren zeigte beträchtliche Auswirkungen auf den Kostenhaushalt in den 3 Behandlungsbereichen: Würden baldrianhaltige Arzneimittel nicht mehr vergütet, ergäben sich gesamthaft Einsparungen in der Höhe von 202 Millionen CHF (einschliesslich der Arzneimittelkosten, der Kosten für Konsultationen bei Gesundheitsfachpersonen sowie den Gesundheitskosten, die bei Abhängigkeitserkrankungen im Zusammenhang mit Ersatztherapien entstehen). 174 Millionen CHF davon betreffen die Beschwerde Schlaflosigkeit, 22 Millionen CHF Prüfungsangst und 6 Millionen CHF psychischen Stress.
Die Abwägung der ethischen, rechtlichen, sozialen und organisatorischen Fragen ergab, dass eine Streichung der Vergütung bei fehlender Wirksamkeit rechtlich gerechtfertigt ist. Aus sozialen Überlegungen könnten für schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen dabei aber finanzielle Hürden entstehen, die Unterstützungsmassnahmen beim Übergang erforderlich machen. Aus organisatorischer Sicht könnte es bei psychischen Gesundheitsdiensten zu einer erhöhten Nachfrage sowie längeren Konsultationszeiten kommen.
Der Bericht kommt zum Schluss, dass die meisten Studien keine ausgewiesene Wirksamkeit einer Baldrianbehandlung zeigen. Nur bei der Schlafqualität schnitt Baldrian besser ab als Placebo. Für psychischen Stress und Prüfungsangst oder Angstzustände gab es nicht genügend Daten. Mehr als 200 Millionen CHF könnten innerhalb von 5 Jahren eingespart werden, wenn baldrianhaltige Arzneimittel nicht mehr vergütet werden. In Folge fehlender Wirksamkeit ist eine Streichung der Vergütung gerechtfertigt, einzig der Zugang für schutzbedürftige Bevölkerungs-gruppen müsste gewährleistet bleiben.
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