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Ausbruchsuntersuchungen und epidemiologische Abklärungen

Wenn meldepflichtige Erkrankungen zeitlich oder räumlich gehäuft auftreten, wird so rasch wie möglich eine Ausbruchsuntersuchung durchgeführt. Zu weniger dringlichen Fragestellungen werden anderweitige epidemiologische Abklärungen in Auftrag gegeben.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Prävention und Gesundheitsversorgung
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern