Ausbruchsuntersuchungen und epidemiologische Abklärungen
Wenn meldepflichtige Erkrankungen zeitlich oder räumlich gehäuft auftreten, wird so rasch wie möglich eine Ausbruchsuntersuchung durchgeführt. Zu weniger dringlichen Fragestellungen werden anderweitige epidemiologische Abklärungen in Auftrag gegeben.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktionsbereich Prävention und Gesundheitsversorgung
Abteilung Übertragbare Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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