Asbest
In Häusern, die vor 1990 erstellt wurden, ist mit verschiedenen asbesthaltigen Materialien zu rechnen. Bei der Bearbeitung solcher Materialien können krebserregende Asbestfasern freigesetzt werden.
Was ist Asbest?
Asbest ist die Bezeichnung für eine Gruppe mineralischer Fasern (Silikate), die auch in der Schweiz in bestimmten Gesteinen vorkommen. Zwischen ca. 1904 und 1990 wurde Asbest in verschiedenen Produkten im Hochbau verwendet. Vor allem in Gebäuden aus den 1950er bis 70er Jahren kamen asbesthaltige Bauprodukte zum Einsatz. Diese können besonders bei Renovationen, seltener bei normaler Nutzung die Gesundheit von Heimwerkern, Handwerkern und Bewohnern gefährden. Bereits geringe Konzentrationen von Asbeststaub in der Luft können die Entstehung von Krebserkrankungen der Lunge fördern.
Asbest in Wohnbauten
In der Schweiz gilt seit 1989 ein breites Asbestverbot. In Gebäuden kann von asbesthaltigen Produkten, die vor dem Asbestverbot (bzw. vor Ablauf der Übergangsfristen) verwendet wurden, eine Gesundheitsgefährdung ausgehen. Dabei ist jegliche mechanische Bearbeitung (schleifen, bohren, fräsen, brechen, sägen) gefährlich, weil dabei teils grosse Mengen an Asbest freigesetzt werden. Bei normaler Nutzung sind die Risiken bei den meisten Bauprodukten gering. So gehen insbesondere von Produkten aus asbesthaltigem Faserzement (z.B. grossformatige Platten, Dach- und Fassadenschiefer oder Wellplatten) ohne Bearbeitung keine Gefahren aus. Problematisch hingegen sind Spritzasbestisolationen, unter Fensterbrettern oder hinter Heizkörpern angebrachte Isolationen aus Asbestpappe und asbesthaltige Leichtbauplatten, die zum Brandschutz an Türen montiert wurden. Diese Anwendungen können bereits bei leichter Beanspruchung zu einer Belastung der Raumluft führen.
Hauseigentümer: Vorsicht bei Renovationen
Hauseigentümer tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden. Ist in einem Gebäude mit asbesthaltigen Bauprodukten zu rechnen, so sollte man spätestens vor Eigenrenovationen oder vor der Vergabe von Aufträgen an Handwerker entsprechende Abklärungen treffen. Jegliche Bearbeitung asbesthaltiger Bauprodukte, auch kleine Reparaturen und Unterhaltsarbeiten, erfordern Schutzmassnahmen. Nicht selten sind gar spezialisierte Sanierungsfirmen erforderlich. Frühzeitige Abklärungen auch ohne unmittelbare Renovationsabsichten erlauben nicht nur, spätere Renovationen besser zu planen. Sie ermöglichen auch kleinere Risiken für die Nutzer zu erkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Besteht ein spezifischer Asbestverdacht, ist zur Abklärung oft eine Materialanalyse in einem spezialisierten Labor erforderlich. Besteht der Verdacht, dass ein asbesthaltiges Material ein Risiko für die Nutzer darstellen könnte, können Asbestfachleute die Dringlichkeit von Massnahmen vor Ort gemäss dem Leitfaden des Forum Asbest Schweiz (FACH) beurteilen.
Für eine genauere Beurteilung des Gesundheitsrisikos für Nutzer ist massgebend, ob und inwieweit die Raumluft durch lungengängige Asbestfasern belastet ist.
Minimierungsgebot für Arbeitsplätze (EKAS, SUVA): Grundsätzlich gilt für alle Arbeitsplätze das Gebot, die Asbestfaserkonzentrationen so niedrig wie möglich zu halten (Minimierungsgebot). Für Arbeitsplätze, an denen nicht mit asbesthaltigem Material gearbeitet wird, soll 10 Prozent des MAK-Werts nicht überschritten werden. Dies entspricht heute einem maximalen Wert von 1000 LAF je Kubikmeter Luft.
Empfehlung für Wohnräume und Räume mit Daueraufenthalt (BAG): Für Wohnräume und Räume mit Daueraufenthalt sind Werte über 1000 LAF/m3 nicht zu tolerieren. Wegen der langen Aufenthaltszeiten sollte die Belastung längerfristig so gering wie möglich sein. Das bedeutet, dass mit dem üblichen Messverfahren gemäss VDI-Richtlinie 3492 keine Belastung der Raumluft durch asbesthaltige Materialien nachweisbar sein sollte.
Informationsplattform zum Thema Asbest
Das Forum Asbest Schweiz (FACH) ist die gemeinsame Informationsplattform des Bundesamts für Gesundheit (BAG), des Bundesamts für Umwelt (BAFU), des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco), der Suva und weiterer Partner zu Asbest. Das FACH verfolgt das Ziel, auf nationaler Ebene Asbestrisiken zu vermindern.
Auf der FACH-Webseite werden Hauseigentümer/innen, Architekt/innen, Heimwerker/innen und Mieter/innen in Kurzvideos darüber informiert, wie sie asbestverdächtige Materialien erkennen und welche Massnahmen sie ergreifen sollen. Die auf der Webseite aufgeführten Dienstleister für das Auffinden und den Nachweis von Asbest (Adressdatenbank FACH) erfüllen die Qualitätskriterien des FACH. Weiter informiert die Webseite zu asbestbedingten Gesundheitsrisiken, gesetzlichen Regelungen und Zuständigkeiten, Versicherungsleistungen, zur Entsorgung und sie enthält eine umfassende Publikationsliste.
Kontaktadressen für die Allgemeinbevölkerung
Liste der Spezialfirmen für Asbest-Analysen und Sanierungen
Kontaktadressen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Suva
Fluhmattstrasse 1
6002 Luzern
asbest@suva.ch
Hilfe für Asbestopfer
Sind Sie von einer Asbesterkrankung betroffen? Wurde bei Ihnen ein bösartiger Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich (Mesotheliom) diagnostiziert? Melden Sie sich bei der Stiftung EFA. Dort erhalten Sie Beratung und Unterstützung.
Stiftung Entschädidungsfonds für Asbestopfer
Weitere Informationen
Bundesamt für Gesundheit BAG
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern