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Arbeiten im Überdruck: Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten

Die bisherige Verordnung über die Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten bei Arbeiten unter Druckluft ist angepasst worden. Bei der Totalrevision wurden die technische Entwicklung und die Verhältnisse der heutigen Arbeitswelt berücksichtigt.

Die neue Verordnung über die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeiten im Überdruck ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Am 15. Oktober 2016 sind zudem Ausnahmebestimmungen für Polizei- und Rettungstaucherinnen und -taucher in Kraft getreten.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern