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Antragsprozesse Mittel- und Gegenständeliste

Die Beurteilung von neuen oder bestehenden Positionen in der Mittel- und Gegenständeliste (Anhang 2 der Krankenpflegeverordnung) erfolgt auf Antrag zuhanden der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände. Wie ist der Antragsprozess für die Mittel- und Gegenständeliste aufgebaut?

Interessierte Personen, welche eine Neuaufnahme, Änderung oder Streichung von Positionen der MiGeL wünschen, richten in einem ersten Schritt eine schriftliche Anfrage (Meldeformular) mit ihrem Anliegen, den wichtigsten Informationen über das betreffende Produkt/die Produktgruppe und allenfalls einer Produktbeschreibung per E-Mail oder per Post an das Sekretariat (siehe Kontaktbox).

In einem zweiten Schritt ist anschliessend auf Anweisung des BAG das spezifische Antragsformular zuhanden der EAMGK einzureichen. Die Anträge werden durch die erwähnte Stelle bearbeitet. Nach erfolgten Abklärungen und Marktanalysen werden die Anträge der EAMGK vorgelegt, welche eine Empfehlung zu Handen des EDI abgibt. Das Departement entscheidet abschliessend über die Aufnahme oder Ablehnung.

Beurteilungs- und Entscheidungsprozess

Im Kontext des «Health Technology Assessment» wird die Beurteilung von medizinischen Technologien im Hinblick auf Implementierungs- oder Finanzierungsentscheide in drei Phasen unterteilt, nämlich Assessment (=transparente, nachvollziehbare Beurteilung), Appraisal (=Bewertung unter Berücksichtigung der regionalen/nationalen Rahmenbedingungen) und Decision (eigentlicher Entscheid).

Antrag und zusammenfassende Beurteilung des BAG entsprechen dem Assessment. Die Formulierung einer Empfehlung der EAMGK basierend auf den vorhandenen systematisch dargestellten Fakten entspricht dem Appraisal. Die Verordnungsänderung der KLV oder des Anhangs 2 KLV bzw. die Ablehnung der beantragten Verordnungsänderung durch das EDI entspricht der Decision.

Unterlagen und Informationen

Unter Dokumente finden Sie die Melde- und Antragsformularen sowie die nötigen Hilfsmittel.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL)

Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) umfasst medizinische Produkte, die zur Untersuchung oder Behandlung von Krankheiten zu Hause oder im Pflegeheim eingesetzt werden. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt die Kosten für diese Produkte.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Sekretariat EAMGK
Ausschuss Mittel und Gegenstände
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern