Antragsprozesse Mittel- und Gegenständeliste
Die Beurteilung von neuen oder bestehenden Positionen in der Mittel- und Gegenständeliste (Anhang 2 der Krankenpflegeverordnung) erfolgt auf Antrag zuhanden der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Sekretariat EAMGK
Ausschuss Mittel und Gegenstände
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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