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Anleitung zur Selbstkontrolle von synthetischen Nanomaterialien

Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen vor dem Inverkehrbringen eine Selbstkontrolle durchführen, um zu beurteilen, ob Stoffe das Leben oder die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährden können.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Chemikalien
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern