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Anhang 1a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Der Anhang 1a der KLV enthält die Liste der nach Artikel 3c KLV grundsätzlich ambulant durchzuführenden Eingriffe und die Kriterien zugunsten einer stationären Durchführung und definiert die Kostenübernahme.

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Änderungen

Die Änderungen des Anhang 1a der KLV werden in der Amtlichen Sammlung (AS) nicht veröffentlicht. 

Kommentare zu den Änderungen

Gesamtliste Anhang 1a KLV

Im Anhang 1a der KLV wird in der Amtlichen Sammlung (AS) und in der Systematischen Rechtssammlung (SR) nicht veröffentlicht.

Bisherige Versionen

Versionen bis 30. Juni 2020

Weiterführende Themen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Leistungen Krankenversicherung
Sektion Medizinische Leistungen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern