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Veröffentlicht am 20. Februar 2025

Anhang 1a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Der Anhang 1a der KLV enthält die Liste der nach Artikel 3c KLV grundsätzlich ambulant durchzuführenden Eingriffe und die Kriterien zugunsten einer stationären Durchführung und bezeichnet die Kostenübernahme der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Leistungen Krankenversicherung
Sektion Medizinische Leistungen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern