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Anhang 1a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Der Anhang 1a der KLV enthält die Liste der nach Artikel 3c KLV grundsätzlich ambulant durchzuführenden Eingriffe und die Kriterien zugunsten einer stationären Durchführung und definiert die Kostenübernahme.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Leistungen Krankenversicherung
Sektion Medizinische Leistungen
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern