Angemessene Patientinnen- und Patientenversorgung
Das BAG will eine angemessene Patientinnen- und Patientenversorgung fördern. Dazu hat das BAG gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren einen Masterplan erarbeitet, der ebenfalls laufende und geplante Aktivitäten beinhaltet.
Worum geht es bei dieser Initiative?
Ziel der Initiative
Die Initiative zur Förderung einer angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung wurde gestartet, um den Dialog und die Vernetzung mit allen an der Patientinnen- und Patientenversorgung beteiligten Akteuren zu fördern. Ziel ist es, Über-, Unter- oder Fehlversorgung zu vermeiden und somit die Versorgung von Patientinnen und Patientinnen zu verbessern.
Rolle des BAG und der Akteure
Zur Förderung einer angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung hat das BAG den Dialog unter allen betroffenen Kreisen intensiviert und eine koordinative Rolle eingenommen. Da die Zuständigkeiten und die Kompetenzen im schweizerischen Gesundheitswesen auf viele verschiedene Akteure verteilt sind, kann nicht ein einzelner Akteur oder das BAG alleine die Über-, Unter- und Fehlversorgung steuern. Alle Akteure sind gleichermassen gefordert.
Ursachen für Über-, Unter- und Fehlversorgung
Die Ursachen für Über-, Unter- und Fehlversorgung sind vielfältig. Aktivitäten zur Verbesserung der Patientinnen- und Patientenversorgung müssen daher an verschiedenen Stellen ansetzen. Gemäss Literatur identifizierte Ursachencluster sind: Leistungserbringung, Patientinnen- und Patientenverhalten, Gesundheitssystem (z.B. Versorgungstrukturen, tarifliche Anreize) und Wissenschaft und Forschung.
Viele beteiligte Akteure planen oder haben bereits Aktivitäten zur Förderung der angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung ergriffen (z.B. Versorgungsatlas des Obsan, Smarter medicine - Choosing Wisely Switzerland).
Masterplan
Um einen gemeinsamen Rahmen zur Förderung einer angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung zu schaffen, hat das BAG gemeinsam mit allen an der Versorgung beteiligten Akteuren einen Masterplan erarbeitet.
Der Masterplan beinhaltet die theoretischen Grundlagen zur angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung und dient der thematisch strukturierten Bestandesaufnahme von laufenden und geplanten Aktivitäten aller Akteure in diesem Bereich.
Vorgehen des BAG bisher…
Die Erarbeitung des Masterplans erfolgt partizipativ in engem Einbezug aller an der Versorgung beteiligten Akteure.
In einer ersten Phase wurde ein gemeinsames Verständnis der Ziele der Initiative entwickelt und eine Bestandesaufnahme der bereits laufenden oder konkret geplanten Aktivitäten zur Förderung einer angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung erstellt.
Dazu hat das BAG am 25. März 2024 verschiedenen Dachverbänden an einer Kick-Off Veranstaltung das geplante Vorhaben präsentiert.
Am 14. Mai 2024 haben sich im Rahmen eines Workshops über 30 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Akteure aktiv an der Diskussion und Weiterentwicklung der vom BAG vorgeschlagenen Ziele, Schnittstellen, der möglichen Handlungsfelder sowie dem geplanten Vorgehen beteiligt.
In einem weiteren Schritt erfolgte im Sommer 2024 eine erste Aktivitätenumfrage. Die Akteure wurden eingeladen, ihre laufenden und geplanten Aktivitäten im Bereich der Förderung einer angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung einzureichen.
Die Ergebnisse der Umfrage sowie der erste Entwurf des Masterplans wurden in einem weiteren Workshop am 15. Oktober 2024 gemeinsam mit allen Akteuren diskutiert und schlussendlich alle erarbeiteten Unterlagen schriftlich bei den Akteuren konsultiert (Dezember 2024 – März 2025).
... und Ausblick
Initial war ein regelmässiger Austausch und Wissenstransfer zwischen den Akteuren angedacht. Aufgrund grösseren Systemwechseln im Gesundheitssystem sind nun viele Ressourcen bei den Akteuren und beim Bund gebunden. Ein durch das BAG organisierter regelmässiger Austausch mit weiteren Workshops und Umfragen zu den Aktivitäten ist aus diesem Grund derzeit nicht vorgesehen. Bei freiwerdenden Ressourcen soll dies zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgenommen werden.
Für die weitere Förderung der angemessenen Patientinnen- und Patientenversorgung sind nun wieder alle Akteure im Rahmen ihrer vorhandenen Kompetenzen gefordert, bestehende und geplante Aktivitäten durchzuführen. Darüber hinaus können die erarbeiteten Grundlagen im Masterplan mit den Handlungsfeldern sowie der Aktivitätenliste von allen Akteuren genutzt werden, um neue Aktivitäten dort anzustossen, wo Lücken bestehen.
Weitere Informationen
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Abteilung Leistungen Krankenversicherung
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