Anfang und Ende der Unfallversicherungsdeckung
Die Versicherung läuft ab dem Tag, an dem das Arbeitsverhältnis beginnt oder der Lohnanspruch entsteht – spätestens aber wenn die Person den Weg zur Arbeit antritt. Sie endet am 31. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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