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Änderung des UVG im Zusammenhang mit der Motion 11.3811 Darbellay

Am 2. März 2022 lehnten es die eidgenössischen Räte ab, die Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» abzuschreiben. Infolgedessen wurde die Verwaltung beauftragt, das UVG und gegebenenfalls andere einschlägige Bestimmungen anzupassen. Es soll garantiert werden, dass Taggelder auch in Fällen bezahlt werden, in denen die Arbeitsunfähigkeit durch Rückfälle oder Spätfolgen eines Unfalls begründet ist, welche die versicherte Person als Jugendliche oder Jugendlicher erlitten hat.

Am 27. September 2024, hat der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG): Umsetzung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen» verabschiedet.

Das Parlament hat den Entwurf am 26. September 2025 angenommen. Die Arbeiten zur Änderung der Ausführungsverordnung sind derzeit im Gange. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Weitere Informationen

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern