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Veröffentlicht am 8. Januar 2025

Änderung des KVG: Versicherung von inhaftierten Personen

Die Vorlage beinhaltet die Einführung einer Versicherungspflicht für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz. Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, sämtliche Inhaftierte in einem Rahmenvertrag zu versichern, womit sie die Wahl der Versicherer, der Leistungserbringer bzw. der Versicherungsform einschränken können.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung
Abteilung Versicherungsaufsicht
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern