Änderung des KVG: Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten
Die Vernehmlassung zur Änderung der KVG betreffend Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten ist abgeschlossen.
Am 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des KVG, welche den Grundsatz der einmaligen Datenerhebung gewährleisten soll, eröffnet. Die Leistungserbringer im spitalstationären Bereich sollen die Daten, die für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Bundesstatistikgesetz, dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung, dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung, dem Bundesgesetz über die Militärversicherung und dem Bundesgesetz über die Invalidenversicherung erforderlich sind, an eine vom Bundesamt für Statistik geführte Plattform übermitteln. Die Organisation der Datenflüsse wird dadurch vereinfacht und verbessert.
Aktueller Stand
Heute wird bei bestimmten Aufgaben im Rahmen des KVG das Prinzip der einmaligen Erhebung der Daten («once only») nicht systematisch angewendet. Folglich müssen Spitalbetriebe zum Teil deckungsgleiche Daten über verschiedene Plattformen oder Erhebungen dem Bundesamt für Statistik (BFS), SwissDRG AG, den Versicherern oder dem Spitalverband H+ liefern. Das beeinträchtigt die Effizienz, die Transparenz und die Datenqualität.
Inhalt der gesetzlichen Änderung
Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes sieht vor, Artikel 59a KVG, der das Prinzip der einmaligen Erhebung der Daten nur teilweise umsetzt, aufzuheben und seinen Inhalt auf zwei neue, präzisere Artikel zu übertragen, die eine vereinfachte Übermittlung der Daten von Leistungserbringern ermöglichen sollen. Die angepassten Rechtsgrundlagen sollen eine spätere Integration der Verarbeitung ambulanter Daten in die vom BFS betriebene Lösung ermöglichen.
Zur Umsetzung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten in den Bereichen UV/MV/IV müssen auch das Bundesgesetz über die Unfallversicherung, das Bundesgesetz über die Militärversicherung und das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung geändert werden.
Vorteile einer einmaligen Datenerhebung
Der erwartete Nutzen des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten besteht darin, dass redundante Erhebungen vermieden, die Organisation und Transparenz der Datenflüsse verbessert und der Zugang zu den Daten und ihre Verwendungsmöglichkeiten erweitert werden. Mit dieser Lösung können sich Kantone, Versicherer, Spitäler und Gerichte auf eine gemeinsame Datenbasis für die Verwendung der anonymisierten Daten abstützen – sei dies für Planungs-, Tarifierungs- oder Rechtspflegezwecke.
Vernehmlassung
Die Vernehmlassung fand vom 13. Dezember 2024 bis zum 31. März 2025 statt. Die im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen sind auf Fedlex unter abgeschlossene Vernehmlassungen – 2024 veröffentlicht.
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