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Alkohol: Regelungen im Bereich Jugendschutz

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die kantonalen Rechtsvorschriften (Gesetze, Gesetzentwürfe, Verordnungen, Sonderbestimmungen) im Bereich des Jugendschutzes. Einige dieser Regelungen sehen beispielsweise vor, dass die Erteilung von Betriebsgenehmigungen einem Jugendschutzkonzept unterliegt. Sie können auch den Rabatt auf Alkohol einschränken oder «Flate-Rate»- oder «All You Can Drink»-Party verbieten.

Jugendschutz an Veranstaltungen

Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) empfehlen den Kantonen zur Verbesserung des Jugendschutzes, Jugendschutzmassnahmen zur Voraussetzung für die Bewilligung von Veranstaltungen zu machen.

Des Weiteren empfehlen die drei Konferenzen, die Zusammenarbeit zwischen den Präventionsorganisationen, der Polizei und den Veranstaltern klar zu definieren.

Weitere Einzelheiten finden Sie im Dokument «Grundlagen und Empfehlungen zu Jugendschutzkonzepten an Veranstaltungen» unten auf der Seite.

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zu den gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Kantone

Weiterführende Themen

Alkoholpolitik in den Kantonen

Die Kantone spielen eine wichtige Rolle in der schweizerischen Alkoholpolitik. Sie können z.B. Ladenöffnungszeiten, Werbevorschriften oder auch das Abgabealter regeln. Eine Liste informiert über die kantonalen Vorschriften.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern