Aktualisierung der Regeln zum Arbeitnehmerschutz auf den Baustellen
Der Bundesrat hat am 18. Juni 2021 die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) beschlossen. Bei der Totalrevision wurden die technische Entwicklung und die Verhältnisse der heutigen Arbeitswelt berücksichtigt. Zudem wurde eine Vereinheitlichung der Absturzhöhe, ab welcher Sicherungsmassnahmen getroffen werden müssen, vorgenommen, um den Arbeitnehmerschutz zu stärken und Rechtssicherheit zu schaffen.
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Versicherungsaufsicht
Sektion Unfallversicherung, Unfallverhütung und Militärversicherung
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern
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