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Veröffentlicht am 13. März 2025

Abgabe von Alkohol an Jugendliche: Präventionsinstrumente

Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche ist gesetzlich geregelt. Wer gegen die Vorschriften verstösst, macht sich strafbar. Um das Verkaufspersonal bei seiner Präventionsaufgabe zu unterstützen, stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung.

Verkaufs- oder Servicemitarbeitende im Detailhandel, im Gastgewerbe oder bei Veranstaltungen sind täglich in direktem Kontakt mit den Kundinnen und Kunden. Sie stehen bei der Abgabe von Alkohol an Jugendliche an vorderster Front und tragen bei der Prävention deshalb die grösste Verantwortung. Sie müssen entscheiden, an wen sie Alkohol abgeben dürfen und an wen nicht.

Kostenlose Online-Schulung für die Alkoholabgabe an Jugendliche: age-check.ch

Mithilfe einer Online-Schulung können Mitarbeitende, die im Verkauf von Alkohol und / oder Tabak tätig sind, kostenlos die nötigen Kenntnisse über die Vorschriften auf Kantons- und Bundesebene erwerben und ihr Wissen testen. Wer den Test erfolgreich abschliesst, erhält ein Kurszertifikat.

www.age-check.ch

Jugendschutzplakat

Damit das Verkaufspersonal über die Alterslimiten für die Alkoholabgabe Bescheid weiss, stehen verschiede Plakatvorlagen zur Verfügung.

Testkäufe

Praxis

Das Gesetz verbietet den Verkauf von Bier und Wein an Personen unter 16 Jahren und von Spirituosen an Personen unter 18 Jahren (im Kanton Tessin werden alle alkoholischen Getränke nur an Personen ab 18 Jahren verkauft).

Hauptzweck der Testkäufe ist die Prävention. Sie sollen das Verkaufspersonal auf das Verbot der Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 respektive 18 Jahren aufmerksam zu machen.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG veröffentlichte jährlich einen Bericht über die Praxis der Alkoholtestkäufe in der Schweiz. Ab 2025 wird diese Aufgabe vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) übernommen.

Weitere Informationen

Weiterführende Themen

Alkoholpolitik in den Kantonen

Die Kantone spielen eine wichtige Rolle in der schweizerischen Alkoholpolitik. Sie können z.B. Ladenöffnungszeiten, Werbevorschriften oder auch das Abgabealter regeln. Eine Liste informiert über die kantonalen Vorschriften.

Bundesamt für Gesundheit BAG

Abteilung Prävention nichtübertragbarer Krankheiten
Schwarzenburgstrasse 157
Schweiz - 3003 Bern