Ausbruchsuntersuchungen und epidemiologische Abklärungen

Wenn meldepflichtige Erkrankungen zeitlich oder räumlich gehäuft auftreten, wird so rasch wie möglich eine Ausbruchsuntersuchung durchgeführt. Zu weniger dringlichen Fragestellungen werden anderweitige epidemiologische Abklärungen in Auftrag gegeben. 

Wann werden solche Abklärungen durchgeführt?

Wenn die Fallzahlen einer bestimmten Infektionskrankheit unerwartet zunehmen oder unüblich hohe saisonale Spitzen verzeichnet werden, weist das auf einen Ausbruch hin. In diesen Situationen wird eine Ausbruchsuntersuchung erwogen.

Anderweitige epidemiologische Abklärungen werden veranlasst, wenn bei der Analyse der Daten aus dem obligatorischen Meldesystem eine Änderung bei der Altersverteilung, der geographischen Streuung oder sonstigen Merkmalen der Erkrankten festgestellt wird. Mithilfe einer Studie werden dann mögliche Gründe für diese Veränderung untersucht. Diese können vielfältig sein: die Durchimpfung in der Bevölkerung kann sich verändert haben, es kann ein Problem mit dem Impfstoff vorliegen, möglicherweise wenden die Ärzte neue Richtlinien an, oder die Labors haben neue Diagnostik-Methoden eingeführt.

Was sind die Ziele?

Die Ausbruchsuntersuchung konzentriert sich darauf, die Infektionsquelle möglichst schnell zu identifizieren, um Sofortmassnahmen ergreifen zu können. Ist die Ursache z. B. ein kontaminiertes Lebensmittel, muss das Produkt möglichst rasch aus dem Verkehr gezogen werden. Geht es um eine hochansteckende, möglicherweise fatal verlaufende Krankheit, werden umgehend die Kontakte einer erkrankten Person ausfindig gemacht, informiert und nötigenfalls behandelt. In beiden Situationen können auf diese Art weitere Fälle vermieden und damit der Ausbruch beendet werden.

Bei einer epidemiologischen Abklärung geht es darum, die grundlegenden Risikofaktoren von Erkrankungen zu untersuchen oder den Erfolg eines Impfprogramms zu messen. In der Regel führen die gewonnenen Erkenntnisse zu Empfehlungen und Massnahmen, die längerfristig die Erkrankungsraten senken. Die Resultate solcher Studien, wenn möglich nach wissenschaftlichen Kriterien durchgeführt, werden oft auch in Fachzeitschriften veröffentlicht. Dies ist wichtig, damit neue Erkenntnisse zugänglich gemacht und breit diskutiert werden können.

Wie laufen diese Studien ab?

Je nach Fragestellung wird eine geeignete Studienmethode gewählt. Sowohl bei Ausbrüchen als auch zur Abklärung von Risikofaktoren kann dies z. B. eine Fall-Kontroll-Studie sein. Aber auch sogenannte Fallbeschreibungen, Kohorten- oder Querschnittsstudien können zur Anwendung kommen.

Zur Abklärungsmethodik gehören Befragungen von erkrankten Personen, behandelnden Ärzten und/oder Laboratorien, aber auch die Beschaffung von (bestehenden) Daten von Ärzten, Laboratorien und anderen offiziellen Stellen. Manchmal kann auch eine vertiefte Analyse von Laborproben weiterhelfen: durch molekularbiologische Analysen versucht man dann herauszufinden, wo die Ursache liegt, bzw. ob Erkrankungsfälle zusammenhängen.

Wer führt diese Studien durch?

Gemäss Epidemiengesetz sind in erster Linie die Kantone für epidemiologische Abklärungen zuständig. Das BAG kann hierbei fachliche oder personelle Unterstützung leisten. Wenn eine besondere Lage vorliegt, Massnahmen im internationalen Personenverkehr nötig sind, oder bei kantonsübergreifenden Epidemien, kann das BAG selber solche Abklärungen vornehmen. Ausbruchsuntersuchungen sind die einfachste Form einer epidemiologischen Abklärung und werden, sofern sie mehrere Kantone betreffen, vom BAG veranlasst. Kommt das BAG mit den Kantonen zum Schluss, dass eine vertiefende Studie erforderlich ist, wird das BAG beauftragt, weitere epidemiologische Abklärungen durchzuführen. Das BAG führt diese nicht selber durch, sondern vergibt Mandate an Fachpersonen von Hochschulen, Marktforschungsinstituten oder Evaluationsbüros. Liegen die Resultate vor, werden die Kantone, mitbetroffene Ämter und die Öffentlichkeit mittels eines Schlussberichts darüber informiert.

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Letzte Änderung 28.08.2018

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