Kennzahlen zur Transplantation und zum Empfang von Organen

Diese Seite zeigt Kennzahlen zur Transplantation von Organen in der Schweiz sowie zu den Ergebnissen der Transplantationen.

Wenn ein in der Schweiz gespendetes Organ nicht verwendet werden kann, weil keine geeignete Person auf der Warteliste steht, wird es ausländischen Zuteilungsorganisationen angeboten. Umgekehrt kann auch die Schweiz von diesen Organisationen Organe erhalten. Wie die Grafik zeigt, hat die Schweiz in den vergangenen Jahren in der Regel mehr Organe von europäischen Staaten erhalten, als sie an diese Länder abgegeben hat.


Überlebenswahrscheinlichkeiten der Organempfängerinnen und -empfänger

Die Überlebenswahrscheinlichkeit der Organempfängerinnen und -empfänger als Kaplan-Meier-Kurve für die Berichtsperiode Januar 2008 bis Dezember 2018.
Quelle: Swiss Transplant Cohort Study (STCS)

Die Überlebenswahrscheinlichkeit der Organempfängerinnen und -empfänger wird in der Swiss Transplant Cohort Study untersucht (den Link zur Studie finden Sie auf dieser Seite im Register «Links»).

Das Diagramm zeigt eine so genannte Kaplan-Meier-Kurve für die Berichtsperiode Januar 2008 bis Dezember 2021. Zu beachten ist, dass es sich um Mittelwerte handelt. Die Aussagekraft zur Überlebenswahrscheinlichkeit sinkt mit der Zunahme der Jahre, weil die Stichprobe zum Zeitpunkt 12 kleiner ist, als beispielsweise zum Zeitpunkt 8: Zum Zeitpunkt 12 sind nur diejenigen Personen Teil der Studie, die vor 12 Jahren ein neues Organ erhalten haben. Zum Zeitpunkt 8 besteht die Stichprobe aus all jenen Personen, denen vor 12, 11, 10, 9 oder 8 Jahren ein Organ transplantiert wurde.


Anzahl Re-Transplantationen in der Schweiz

Wenn die Transplantation eines Organs nicht zum gewünschten Erfolg führt, kann eine erneute Transplantation des gleichen Organs notwendig werden. Die erneute Transplantation wird als Re-Transplantation bezeichnet. Die folgenden Diagramme zeigen für die verschiedenen Organe die Zahl der Erst- und Re-Transplantationen in den letzten Jahren. In den meisten Fällen ging einer Re-Transplantation nur eine Transplantation desselben Organs voraus. In einzelnen Fällen waren es aber mehrere Transplantationen. Insbesondere bei der Bauchspeicheldrüse, den Inselzellen und den Nieren wurden bei einzelnen Personen mehrere Re-Transplantationen notwendig.


Im Ausland durchgeführte Transplantationen

Der Europarat erhebt anonymisierte Daten zu Transplantationen im Ausland. Internationale Reisetätigkeiten im Bereich der Transplantationsmedizin und damit verbundene medizinische Komplikationen sollen so transparenter werden. Auch die Schweiz beteiligt sich an dieser Erhebung und hat dazu eine Meldepflicht eingeführt: Ist eine Person für eine Organtransplantation ins Ausland gereist und wird sie in der Schweiz medizinisch nachbetreut, dann muss die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt dies dem BAG melden.

Für die Jahre 2015 bis 2021 gab es insgesamt elf Meldungen von Personen, die im Ausland eine Niere erhalten haben. Durchgeführt wurden die Transplantationen in den folgenden Ländern: Ägypten, Afghanistan, Bolivien, Chile, Irak, Italien, Sri Lanka und Türkei. In sieben Fällen handelte es sich um das Heimatland der Empfängerin oder des Empfängers. Zwei der transplantierten Organe stammten von verstorbenen Personen, neun Organe wurden von lebenden Personen gespendet. Bei drei Lebendspenden war die Art der Beziehung zwischen der spendenden und der empfangenden Person unbekannt, bei einer bestand keine Beziehung, der Rest der Lebendspenden erfolgte unter Verwandten. Nur eine Person wurde durch die Ärztin oder den Arzt an ein Spital im Ausland überwiesen.
Zwei Personen mussten nach ihrer Rückkehr in die Schweiz wegen einer Komplikation hospitalisiert werden, Alle Empfängerinnen und Empfänger lebten zum Zeitpunkt der Umfrage noch und das transplantierte Organ war funktionsfähig.

: Mehr Informationen über die Organhandelskonvention

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Letzte Änderung 29.01.2024

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