Kennzahlen zur Spende und Transplantation von Geweben

Diese Seite zeigt Kennzahlen zur Spende und Transplantation von Geweben in der Schweiz.



Neben den Organen können auch Gewebe des Körpers gespendet werden, damit sie einer kranken Person transplantiert werden können. Zum Beispiel kann eine Herzklappe einem Kind mit einem Herzfehler helfen oder eine Augenhornhaut kann verhindern, dass jemand erblindet.

Transplantiert werden in der Schweiz insbesondere die folgenden Gewebe: Augenhornhaut, Gewebe des Bewegungsapparates (Knochen, Knorpel, Knochen-Knorpel-Gewebe [osteochondrale Gewebe], Menisken,  Bänder, Sehnen), Amnionmembrane, Gefässe, Herzklappen, Skleren und Limbusstammzellen.

In den folgenden Diagrammen werden häufig transplantierte Gewebe aufgeführt. Berücksichtigt sind dabei nur Gewebe, die vor der Transplantation nicht wesentlich bearbeitet werden und danach dieselbe Funktion ausüben. Nicht erfasst werden gespendete Gewebe, aus denen Transplantatprodukte oder Medizinprodukte hergestellt werden oder die vor der Übertragung devitalisiert werden und somit keine lebenden Zellen mehr enthalten. Ebenfalls nicht erfasst werden in den Diagrammen Gewebe, die derselben Person transplantiert werden, der sie ursprünglich entnommen wurden (so genannte autologe Transplantation).

Gewebespenden von Lebenden oder von Verstorbenen

Manche Gewebe können von verstorbenen Personen gespendet werden. Nach dem Tod kann man die Hornhaut des Auges spenden, wie auch Bänder, Sehnen, Blutgefässe und Herzklappen (falls das Herz nicht als Ganzes verwendet werden kann). In seltenen Fällen können auch lebende Personen Herzklappen spenden. Dies ist der Fall, wenn jemandem ein Herz transplantiert wird. Die Person kann ihr altes Herz spenden, damit daraus die Herzklappen entnommen und einer weiteren Person transplantiert werden können.
Auch weitere Gewebe können von lebenden Personen gespendet werden. So fällt beispielsweise Knochen an, wenn jemand ein künstliches Hüftgelenk erhält. Die operierte Person kann sich bereit erklären, entnommene Knochenstücke zu spenden. Bei der Geburt eines Kindes fällt die Plazenta an, aus der die Amnionmembran gewonnen werden kann. Bei einer Geburt per Kaiserschnitt kann die Amnionmembran für die Verwendung in der Augenheilkunde gespendet werden.

Jede Entnahme eines Gewebes bedarf einer Zustimmung, unabhängig davon, ob das Gewebe von einer lebenden oder einer verstorbenen Person gespendet wird. Seinen Willen zur Spende nach dem Tod kann man zu Lebzeiten auf verschiedene Arten festhalten: Informationen zur Willensäusserung für die Spende nach dem Tod.

Die Zahl der Transplantationen von Geweben in einem Jahr entspricht in den meisten Fällen nicht der Anzahl der Gewebeentnahmen in der Schweiz. Dafür gibt es mehrere Gründe. So müssen entnommene Gewebe relativ häufig verworfen werden. Beispielweise kann entnommene Augenhornhaut in 40 bis 45 Prozent der Fälle nicht transplantiert werden, weil sie den Qualitätsanforderungen nicht genügt. Gewebe kann zudem für eine gewisse Zeit in Gewebebanken eingelagert werden und muss nicht unmittelbar nach der Entnahme transplantiert werden. Darüber hinaus werden in der Schweiz auch Gewebe transplantiert, die aus Gewebebanken im Ausland stammen (zum Beispiel die Augenhornhaut). Ein weiterer Grund ist, dass man gewisse Gewebe wie die Amnionmembran in mehrere Stücke aufteilen und diese verschiedenen Personen transplantieren kann.


Export von Geweben

Aus der Schweiz werden nur selten Gewebe exportiert, die für eine allogene Transplantation bestimmt sind. Meist handelt es sich dabei um Herzklappen oder Blutgefässe. Diese stammen von gespendeten Herzen, die sich nicht für eine Organtransplantation eignen. In den letzten Jahren wurden jeweils rund 20 bis 40 Herzen nach Brüssel an die europäische Homograft-Gewebebank exportiert (European Homograft Bank, EHB). In der Gewebebank werden Herzklappen und Blutgefässe entnommen. Die Gewebe werden eingelagert und stehen danach für die Transplantationsmedizin zur Verfügung. Auch die Schweiz bezieht Herzklappen und Gewebe in der Regel aus dieser Gewebebank.


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Wirksamkeitsprüfung des Transplantationsgesetzes

Die Wirksamkeit des Transplantationsgesetzes wird laufend überprüft. Dazu werden systematisch Daten erhoben und interpretiert (Monitoring und Evaluation).

Medizinische Aspekte von Gewebe- und Zelltransplantationen

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Letzte Änderung 25.07.2022

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