Kennzahlen zu Bewilligungen im Bereich Transplantation

Diese Seite gibt einen Überblick über die erteilten Bewilligungen in der Transplantationsmedizin in der Schweiz.

Schweizer Spitäler, die Organe transplantieren, benötigen eine Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit. Ebenfalls eine Bewilligung braucht, wer Gewebe oder Zellen lagert, importiert oder exportiert, um sie später zu transplantieren.



Bewilligungen für die Transplantation von Organen

Sieben Spitäler dürfen in der Schweiz Organe transplantieren. Dabei handelt es sich um die fünf Universitätsspitäler (Basel, Bern, Genf, Lausanne, Zürich), das  Kinderspital Zürich und das Kantonsspital St. Gallen. Spitäler die eine Bewilligung für Organtransplantationen haben, werden Transplantationszentren genannt. Details zu den Transplantationszentren finden Sie auf der folgenden Seite:

Welche Bewilligungen den einzelnen Zentren erteilt wurden, finden Sie detailliert unter dem folgenden Link:

Eine Bewilligung kann für ein einzelnes Gewebe erteilt werden (z.B. nur Augenhornhaut), oder aber für mehrere Gewebe wie Knochen und Knorpel zusammen. Die Institutionen und deren Bewilligungen sind unter dem folgenden Link aufgelistet:

Eine Bewilligung kann nur für die Einfuhr, nur für die Ausfuhr oder für beides gültig sein. Zudem kann eine Bewilligung für ein einzelnes Gewebe oder für mehrere ausgestellt sein. Die Institutionen und deren Bewilligungen sind unter dem folgenden Link aufgelistet:


Melde- und Bewilligungspflichten für Fachleute der Transplantationsmedizin

Informationen für Spitäler, Kliniken, Arztpraxen, Institutionen und Firmen, die im Bereich der Transplantation tätig sind und einer Bewilligung bedürfen oder Tätigkeiten melden müssen.


Weiterführende Themen

Spende und Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Transplantationen können Leben retten oder die Lebensqualität verbessern. Das Transplantationsgesetz regelt in der Schweiz die Spende wie auch die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen. Erfahren Sie hier, was es braucht, damit eine Transplantation möglich wird.

Wirksamkeitsprüfung des Transplantationsgesetzes

Die Wirksamkeit des Transplantationsgesetzes wird laufend überprüft. Dazu werden systematisch Daten erhoben und interpretiert (Monitoring und Evaluation).

Medizinische Aspekte von Gewebe- und Zelltransplantationen

Viele Gewebe lassen sich einfacher transplantieren als Organe. Auch die Gefahr einer Abstossung ist meist geringer als bei Organen. Blut-Stammzellen werden hauptsächlich im Rahmen der Behandlung der Leukämie transplantiert.

Letzte Änderung 17.01.2022

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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