Diese Seite gibt einen Überblick über die erteilten Bewilligungen in der Transplantationsmedizin in der Schweiz.
Schweizer Spitäler, die Organe transplantieren, benötigen eine Bewilligung des Bundesamts für Gesundheit. Ebenfalls eine Bewilligung braucht, wer Gewebe oder Zellen lagert, importiert oder exportiert, um sie später zu transplantieren.
Bewilligungen für die Transplantation von Organen
Sieben Spitäler dürfen in der Schweiz Organe transplantieren. Dabei handelt es sich um die fünf Universitätsspitäler (Basel, Bern, Genf, Lausanne, Zürich), das Kinderspital Zürich und das Kantonsspital St. Gallen. Spitäler die eine Bewilligung für Organtransplantationen haben, werden Transplantationszentren genannt. Details zu den Transplantationszentren finden Sie auf der folgenden Seite:
Welche Bewilligungen den einzelnen Zentren erteilt wurden, finden Sie detailliert unter dem folgenden Link:
Eine Bewilligung kann für ein einzelnes Gewebe erteilt werden (z.B. nur Augenhornhaut), oder aber für mehrere Gewebe wie Knochen und Knorpel zusammen. Die Institutionen und deren Bewilligungen sind unter dem folgenden Link aufgelistet:
Eine Bewilligung kann nur für die Einfuhr, nur für die Ausfuhr oder für beides gültig sein. Zudem kann eine Bewilligung für ein einzelnes Gewebe oder für mehrere ausgestellt sein. Die Institutionen und deren Bewilligungen sind unter dem folgenden Link aufgelistet:
Letzte Änderung 27.03.2025
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Transplantation
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54