Medizinische Qualitätsindikatoren

Die im zweiten Quartal 2025 erschienene vierte Ausgabe der Publikation «Medizinische Qualitätsindikatoren im Bereich der Pflegeheime» bezieht sich auf die Daten aus den Jahren 2023, die von den Pflegeheimen über das Bundesamt für Statistik (BFS) an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geliefert wurden. Darin sind 1269 Pflegeheime enthalten.

Die Publikation «Medizinische Qualitätsindikatoren» basiert auf Artikel 59a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10). Dieser Artikel verpflichtet die Leistungserbringer, den zuständigen Bundesbehörden die Daten bekannt zu geben, die benötigt werden, um die Anwendung der KVG-Bestimmungen über die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen zu überwachen. Die Pflegeheime in der Schweiz sind demnach angehalten, Daten zur Berechnung der medizinischen Qualitätsindikatoren zu liefern (Art. 59a Abs. 1 Bst. f KVG). In Anwendung von Artikel 59a KVG wurden 2009–2018 im Rahmen eines Pilotprojekts unter der Leitung der Föderation ARTISET (ehemalige CURAVIVA Schweiz) mit dem BAG, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und dem BFS im Projektausschuss geeignete Qualitätsindikatoren erarbeitet und ausgewertet sowie sechs davon ausgewählt. In der Publikation werden die Werte dieser sechs Indikatoren für jedes der darin enthaltenen Pflegeheime ausgewiesen.
Die Qualität der Daten 2023, die für die Ausgabe vom Mai 2025 bereitgestellt wurden, war hoch genug, um die Indikatoren auf der Ebene der Pflegeheime risikoadjustiert berechnen zu können. Insofern bilden die Indikatoren die Qualität der in den Pflegeheimen erbrachten KVG-Pflegeleistungen relativ gut ab und sind von Heim zu Heim vergleichbar. Die ausgewählten medizinischen Qualitätsindikatoren können daher als Instrumente zum Vergleich der Qualität der in den gemessenen Bereichen erbrachten KVG-Pflegeleistungen verwendet werden. Diese Indikatoren können jedoch die Qualität eines Pflegeheims nicht vollständig erfassen, sodass man sich nicht darauf beschränken kann. Sie bilden nämlich weder die gesamte Struktur- oder Prozessqualität noch andere Qualitätsaspekte wie die Patientenzufriedenheit oder die Lebensqualität in den Heimen ab. Deswegen können die beobachteten Ergebnisse in Form von Indikatorwerten keinesfalls zur Erstellung einer Rangliste oder einer Skala der Gesamtqualität der Pflegeheime (Ranking) dienen. Sie sollen dazu beitragen, allfälliger Qualitätslücken in den Heimen zu identifizieren und Verbesserungspotenziale der jeweiligen Einrichtung zu erkennen und zu nutzen. In diesem Sinne ist die vorliegende Publikation auch als Hilfestellung und Diskussionsgrundlage für die interessierten Kreise zu verstehen.

Dokumente

2023

2022

2021

2019/2020

Letzte Änderung 26.05.2025

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