Die Ausgabe 2022 der Publikation «Medizinische Qualitätsindikatoren» ist die erste Ausgabe dieser Publikation. Sie bezieht sich auf die Daten aus den Jahren 2019 und 2020, die von den Pflegeheimen über das Bundesamt für Statistik (BFS) an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geliefert wurden.
Die Publikation «Medizinische Qualitätsindikatoren» basiert auf Artikel 59a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10, ehemals Art. 22a KVG). Er verpflichtet die Leistungserbringer, den zuständigen Bundesbehörden die Daten bekannt zu geben, die benötigt werden, um die Anwendung der KVG-Bestimmungen über die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen zu überwachen. Die Pflegeheime in der Schweiz sind demnach angehalten, Daten zur Berechnung der medizinischen Qualitätsindikatoren zu liefern (Art. 59a Abs. 1 Bst. f KVG). In Anwendung von Artikel 59a KVG wurden 2009–2018 im Rahmen eines Pilotprojekts unter der Leitung von CURAVIVA Schweiz (Föderation ARTISET) mit dem BAG, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und dem Bundesamt für Statistik (BFS) im Projektausschuss geeignete Qualitätsindikatoren erarbeitet, ausgewertet und sechs ausgewählt.
Aussagekraft der Publikation
Diese erste Ausgabe trägt den Titel «Medizinische Qualitätsindikatoren 2019/2020: Aktueller Stand der Daten». Aufgrund der Qualität der gelieferten Daten erfolgte die Berechnung der Indikatoren ohne Risikoadjustierung und auf Ebene Kanton (und nicht auf Ebene Pflegeheime). Bei der Interpretation der Werte ist daher Folgendes zu beachten: Als Aggregate auf kantonaler Ebene sind die ausgewählten Indikatoren keine Qualitätsindikatoren für die Pflegeheime mehr und als nicht risikoadjustierte Indikatoren können sie nicht als Vergleichsinstrumente herangezogen werden. Die kantonalen Werte der Indikatoren lassen daher keine realistischen Interpretationen oder Schlussfolgerungen in Bezug auf die Qualität der erbrachten KVG-Pflegeleistungen zu, weder auf Kantonsebene noch auf Ebene der Pflegeheime im Kanton.
Die Tabellen in dieser ersten Ausgabe stellen die zur Berechnung der Indikatoren im Bereich der Pflegeheime vorhandenen Daten dar und dienen illustrativen Zwecken. Auf keinen Fall sollen diese Indikatoren als Instrument für Vergleiche unter Pflegeheimen oder unter Kantonen herangezogen werden. Die vorliegende Publikation versteht sich als erster Schritt hin zu mehr Transparenz in Bezug auf die Qualität der KVG-Pflegeleistungen und zu einer künftigen Publikation auf Ebene der Pflegeheime.
Dokumente
2019/2020
Links
Variablenbeschrieb der Erhebung der Qualitätsindikatoren im Bereich der Pflegeheime – Datenjahr 2021
Statistik der sozialmedizinischen Institutionen > Applikation und Hilfe für Benutzer --> Abschnitt «Weiterführende Informationen», Registerkarte «Medizinische Qualitätsindikatoren»
Letzte Änderung 22.11.2022
Kontakt
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