Medizinische Qualitätsindikatoren

Die Ausgabe 2024 der Publikation «Medizinische Qualitätsindikatoren» im Bereich der Pflegeheime ist die zweite Ausgabe dieser Publikation. Sie bezieht sich auf die Daten aus den Jahren 2021, die von den Pflegeheimen über das Bundesamt für Statistik (BFS) an das Bundesamt für Gesundheit (BAG) geliefert wurden. Darin sind 1302 Pflegeheime enthalten.

Die Publikation «Medizinische Qualitätsindikatoren» basiert auf Artikel 59a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10). Er verpflichtet die Leistungserbringer, den zuständigen Bundesbehörden die Daten bekannt zu geben, die benötigt werden, um die Anwendung der KVG-Bestimmungen über die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Leistungen zu überwachen. Die Pflegeheime in der Schweiz sind demnach angehalten, Daten zur Berechnung der medizinischen Qualitätsindikatoren zu liefern (Art. 59a Abs. 1 Bst. f KVG). In Anwendung von Artikel 59a KVG wurden 2009–2018 im Rahmen eines Pilotprojekts unter der Leitung von der Föderation ARTISET (ehemalige CURAVIVA Schweiz) mit dem BAG, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) und dem BFS im Projektausschuss geeignete Qualitätsindikatoren erarbeitet, ausgewertet und sechs ausgewählt. In der Publikation werden die Werte dieser sechs Indikatoren für jedes der darin enthaltenen Pflegeheime ausgewiesen.

Die Qualität der Daten 2021, die für die Ausgabe 2024 bereitgestellt wurden, war hoch genug, um die Berechnung von risikoadjustierten Indikatoren auf der Ebene der Pflegeheime zu ermöglichen. Insofern bilden die ausgewählten medizinischen Qualitätsindikatoren die Qualität der in den Pflegeheimen erbrachten KVG-Pflegeleistungen gut ab und sind von Heim zu Heim vergleichbar. Diese Indikatoren können jedoch die Qualität des Heimes nicht vollständig erfassen, so dass man sich nicht darauf beschränken kann. Sie bilden nämlich weder die gesamte Struktur- oder Prozessqualität noch andere Qualitätsaspekte wie die Patientenzufriedenheit oder die Lebensqualität in den Heimen ab. Deswegen können die ausgewählten medizinischen Qualitätsindikatoren als Instrumente zum Vergleich der Qualität der in den Pflegeheimen in den gemessenen Bereichen erbrachten KVG-Pflegeleistungen verwendet werden, aber keinesfalls zur Erstellung einer Rangliste oder einer Skala der Gesamtqualität der Pflegeheime (Ranking) dienen. Sie sollten ebenfalls die Prüfung allfälliger Qualitätslücken in den Heimen ermöglichen, um das Verbesserungspotenzial des jeweiligen Betriebs zu erkennen und zu nutzen. In diesem Sinne ist die vorliegende Publikation auch als Hilfestellung und Diskussionsgrundlage für die interessierten Kreise zu verstehen.

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Letzte Änderung 19.02.2024

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