Im folgenden PDF-Dokument finden Sie eine Definition sowie die Berechnungsformel für jede der Kennzahlen für die Pflegeheime.
Detaillierte Definitionen der Kennzahlen (PDF, deutsch)
Zeichenerklärung
- (-) 0.0
- Zahl nach der Rundung erhalten, Zahl ist kleiner als die Hälfte der verwendeten Zähleinheit.
- −
- Null oder Zahl nicht erhältlich, weil es sich um einen leeren Wert, ein Ergebnis, das einen leeren Wert enthält, oder eine Division durch Null handelt.
Allgemeine Erläuterungen
- Akut- und Übergangspflege
- Anlagebuchhaltung
- Anzahl Klienten
- Anzahl Pflegetage
- Anzahl verfügbare Akut- und Übergangspflegeplätze
- Anzahl verfügbare Kurzzeitplätze
- Anzahl verfügbare Langzeitplätze
- Anzahl verfügbare Tages- oder Nachtstrukturplätze
- Aufwand für Besoldungen
- Belegungsgrad
- Datengrundlage
- Durchschnittliche Aufenthaltsdauer
- Fluktuationsrate
- Index der Pflegeleistung
- Kurzzeitaufenthalter
- Mehrfachklienten
- Mittelwert
- Pflegetaxen
- Tages- und Nachtstrukturen
- Übrige KVG Leistungen
- Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Die Klienten mit Akut- und Übergangspflege konnten bis zur Erhebung 2016 nur über die Pflegeleistung definiert werden und nicht über die Art der Beherbergung (Langzeit, Kurzzeit usw.). Sie wurden bei der Art der Beherbergung zusammen mit den Kurzzeitaufenthalten ausgewiesen. Die Anzahl Klienten mit Akut- und Übergangspflege konnte daher bis 2016 nicht eindeutig festgelegt werden, da dieselbe Person Pflegetage mit und Pflegetage ohne Akut- und Übergangspflege haben konnte. Es war dadurch auch nicht sinnvoll bezüglich der Akut- und Übergangspflege eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer oder den Belegungsgrad zu berechnen. Ab der Erhebung 2017 können die Klienten mit Akut- und Übergangspflege separat ausgewiesen werden. Das Kennzahlenset wurde daher erweitert und die Nummerierung angepasst. Ab den Daten 2017 wurden die nachstehenden Kennzahlen neu aufgenommen:
1.07 Anzahl Tage Akut- und Übergangspflege. 1.14 Durchschnittliche Aufenthaltsdauer Akut- und Übergangspflege in Tagen. 1.18 Belegungsgrad Akut und Übergangspflege (%). 1.21 Anzahl Klienten Akut- und Übergangspflege.
Die Differenz zum Vorjahr (2017/2016) kann daher bei den Kennzahlen zum Kurzzeitaufenthalt verzerrt sein, da die Akut- und Übergangspflege bis 2016 zusammen mit dem Kurzzeitaufenthalt ausgewiesen wurde.
Anlagebuchhaltung: Für das Erhebungsjahr 2015 wurde im Kanton Tessin die Finanzierung der Investitionen (Anlagen) unter dem SOMED Kapitel E3. Defizitdeckung erfasst. Aus diesem Grund fehlt der jeweilige Betrag in der Kennzahl 3.18 Gesamte Erträge und erklärt das Defizit in der Kennzahl 3.20 Betriebsergebnis, ohne Defizitdeckung. Gilt nur für das Erhebungsjahr 2015.
Bei der Anzahl der Klienten handelt es sich um alle im Erhebungsjahr vorhandenen Klienten. Also auch jene, welche im Laufe des Jahres ausgetreten sind. Die Anzahl der Klienten kann daher grösser sein als die Anzahl der verfügbaren Plätze.
Die Anzahl der Pflegetage wird anhand der Dauer der einzelnen Pflegeepisoden berechnet. Da die Pflegeheime, beispielsweise bei einem kurzfristen Spitalaufenthalt, keinen Austritt erfassen und somit die Dauer der entsprechenden Pflegeepisode nicht unterbrochen wird, ist die effektive Anzahl der Pflegetage teilweise etwas tiefer. Bei den Tages- und Nachtstrukturen (TONS) sind die Klienten nur teilweise in einem Pflegeheim. Die Berechnung der Anzahl Pflegetage anhand der einzelnen Pflegeepisoden würde eine deutlich überhöhte Anzahl Pflegetage ergeben. Die Berechnung erfolgt daher bei den TONS zusätzlich anhand der fakturierten Tage.
Am 1. Januar des Erhebungsjahres Anzahl verfügbare Akut- und Übergangspflegeplätze gemäss Art. 25a, Abs. 2 KVG.
Am 1. Januar des Erhebungsjahres. Im Gegensatz zu den Langzeitplätzen sind die Kurzzeitplätze Personen vorbehalten, die sich nur vorübergehend in der Institution aufhalten werden. Die verfügbaren Plätze in dieser Rubrik sind via Betriebsbewilligung des Kantons autorisiert.
Am 1. Januar des Erhebungsjahres. Ein Langzeitplatz wird einer Person zugeteilt, die definitiv in der Institution bleiben möchte.
Am 1. Januar des Erhebungsjahres Anzahl verfügbare Tages- oder Nachtstrukturplätze gemäss Art. 25a, Abs. 1 KVG. Erst ab den Daten 2017 verfügbar. Bis 2016 nicht erhoben.
Der Aufwand für Besoldungen in 1000 Franken entspricht der Summe der Gesamtkosten für Löhne und Sozialleistungen über alle Berufsgruppen dividiert durch 1000, einschliesslich der Hilfskostenstellen.
Langzeitklienten werden teilweise in „Kurzzeitbetten“ beherbergt. Das kann dazu führen, dass der Belegungsgrad > 100% ist.
Die Datengrundlage der Zahlen ist die Erhebung der sozialmedizinischen Institutionen, welche vom Bundesamt für Statistik jährlich durchgeführt wird. Der Fokus liegt auf Kennzahlen, die im Rahmen der Gesundheitsversorgung und des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) von Interesse sind. Bei den Institutionen handelt es sich vorwiegend um Pflegeheime. In einigen Kantonen wird die Unterscheidung zwischen Alters- und Pflegeheimen jedoch nicht mehr vollzogen. Die Kennzahlen basieren auf den definitiven Daten 2022.
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer Langzeit, Kurzzeit oder Akut- und Übergangspflege kann nur berechnet werden, wenn es im Erhebungsjahr Austritte gegeben hat. Bei Pflegeheimen, welche im Erhebungsjahr keine Austritte hatten, wird für die durchschnittliche Aufenthaltsdauer ( « - » ) ausgewiesen (Zahl nicht verfügbar). Akut- und Übergangspflege erst ab den Daten 2017 verfügbar. Vgl. auch Akut- und Übergangspflege.
Die Fluktuationsrate ist nur berechenbar, wenn es Eintritte und Austritte im Erhebungsjahr gegeben hat. Die Fluktuationsrate wird nur bezüglich der Langzeitklienten berechnet. Die Fluktuationsrate ist bei Betrieben mit wenig Klienten, bzw. wenig ein- und austretenden Klienten starken Schwankungen unterworfen.
Der Index der Pflegeleistung entspricht dem Mittel der Indices der Pflegetage der Klienten, die KVG-pflichtige Pflege erhalten. Die Indices werden aufgrund der Stufen des jeweils für die Pflegeleistung verwendeten Instrumentes berechnet. Berücksichtigt werden die Instrumente BESA Punkte KLV, BESA Minuten KLV, RAI-RUG KLV (Stufen) und PLAISIR KLV (Minuten). Bei allen anderen Instrumenten kann der Index nicht berechnet werden. ( « - » Zahl nicht verfügbar). Die Berechnung des Index zur Pflegeleistung setzt eine Normalverteilung der Zahlen voraus. Bei der Akut- und Übergangspflege kann der Index derzeit noch nicht berechnet werden. Es fehlen die Angaben zu den Minuten.
Die Pflegekosten werden bis zum Austritt eines Klienten verrechnet. Den Angehörigen bleiben zwischen drei und fünf Tagen für das Räumen des Zimmers. Für diese Tage werden dann lediglich Beherbergungskosten verrechnet. Beherbergungskosten entstehen auch bei Ferienabwesenheit oder einem temporären Spitalaufenthalt des Klienten. Daher ist es möglich, dass Betriebe ohne Kurzzeitplätze dennoch Kurzzeitaufenthalter, verrechnete Kosten für Kurzzeitbeherbergung oder eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer Kurzzeit haben können.
Die Mehrfachklienten werden pro Fall, bzw. pro Eintritt gezählt. Das bedeutet, dass eine Person, welche im selben Jahr zweimal in ein Heim eintritt, doppelt gezählt wird.
Der Mittelwert ( gewichteter Mittelwert) wird mit wenigen Ausnahmen auch mit „0“ berechnet. Also mit den Zahlen aller Betriebe. Alternativ könnte man auch nur mit Werten > 0 rechnen. Z.B. Der Mittelwert der Anzahl Plätze Kurzzeit, würde dann nur anhand jener Betriebe berechnet, welche auch Kurzzeitplätze haben. Da der Mittelwert mit allen Werten (einschliesslich 0) gerechnet wird und davon ausgegangen werden kann, dass die Zahlen normal verteilt sind, wurde der Mittelwert dem Median vorgezogen.
Das Finanzierungssystem der öffentlichen Hand (Kantone und Gemeinden) ist nicht in allen Kantonen einheitlich geregelt. In einigen Kantonen kann die Restfinanzierung der Pflegetaxen durch die Gemeinde oder den Kanton nicht exakt erfasst werden. Teilweise wird ein einmaliger Betrag ausbezahlt und es kann nicht unterschieden werden, welcher Teil eine Kostenbeteiligung an die Pflege und welcher Teil eine Direktzahlung im Sinne einer Defizitdeckung oder einer Subvention ist. Folglich sind interkantonale Vergleiche nicht immer möglich.
Die Berechnung des Anteils der Pflegetaxen in Prozent wurde 2017 rückwirkend für alle Jahre angepasst. Es handelt sich um den Anteil der Pflegetaxen am Gesamtertrag. Vgl. dazu auch die detaillierte Beschreibung.
Bei den Tages- und Nachtstrukturen handelt es sich um Klienten, welche wahlweise den Tag oder die Nacht in einem Pflegeheim verbringen. Es ist eine Zwischenlösung zwischen privater Betreuung und einer Betreuung im Pflegeheim - für Klienten, welche lediglich zu bestimmten Zeiten betreut werden müssen.
Aufgrund von Rückzahlungen bei den Mittel und Gegenständen können die Werte für übrige KVG-Leistungen negativ sein.
Die Veränderung (Differenz) gegenüber dem Vorjahr wird bei fast allen Kennzahlen in Prozent berechnet und dargestellt. Bei Kennzahlen, welche bereits Prozentwerte enthalten wird die Differenz in Prozentpunkten dargestellt. Das Gleiche gilt auch für den Index der Pflegeleistung und für die Fluktuationsrate. Das Ergebnis der Berechnung der Veränderung (Differenz) für die Kennzahlen «3.19 Beiträge, Subventionen, Defizitdeckung (in 1'000 Franken)» und «3.20 Betriebsergebnis, ohne Defizitdeckung (in 1'000 Franken)» sollte mit Vorsicht behandelt werden, da diese Zahlen von Jahr zu Jahr starke Schwankungen aufweisen können.
Letzte Aktualisierung 18.01.2024
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