Bei der In-vitro-Fertilisation (IVF) werden Embryonen ausserhalb des Körpers erzeugt. Wie viele Embryonen erzeugt und welche genetischen Untersuchungen durchgeführt werden, zeigen die untenstehenden Grafiken.
Entscheidet sich ein Paar für eine In-vitro-Fertilisation (IVF), beginnt ein Behandlungszyklus mit der hormonellen Stimulation der Frau. Mit dieser Behandlung soll das Heranreifen von Eizellen gefördert werden. Die Eizellen werden entnommen (Punktion) und mit einer Samenzelle zusammengebracht. In der Schweiz dürfen auf diese Weise innerhalb eines Behandlungszyklus maximal zwölf Embryonen erzeugt werden.
Nachdem Embryonen in vitro (im Glas) erzeugt wurden, gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Verfahren fortzusetzen. Die Embryonen können mittels PGD (Preimplantation Genetic Diagnosis) auf einen bestimmten Gendefekt (Preimplantation Genetic Testing for Monogenetic Disorders; PGT-M) oder auf eine bestimmte strukturelle Chromosomenstörung hin (Preimplantation Genetic Testing for Structural Rearrangements; PGT-SR) untersucht werden. Embryonen können schliesslich auch auf spontan auftretende numerische Chromosomenstörungen hin untersucht werden (Preimplantation Genetic Testing for Aneuploidy; PGT-A). Besteht kein Bedarf, die Embryonen zu untersuchen, können sie auch direkt in die Gebärmutter der Frau eingeführt werden. Der Versuch, eine Schwangerschaft herbeizuführen, kann auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. In diesem Fall werden die Embryonen eingefroren. Um Mehrlingsschwangerschaften zu verhindern, wird idealerweise nur ein Embryo transferiert. Die weiteren Embryonen können eingefroren und so aufbewahrt werden. Das Paar kann sich aber auch entscheiden, seine Embryonen vernichten zu lassen. Der Hintergrund dieser Entscheidung kann sein, dass sich der jeweilige Embryo schlecht entwickelt, der Embryo eine genetische oder chromosomale Störung aufweist oder das Paar das Fortpflanzungsverfahren nicht mehr weiterführen möchte. Überzählige Embryonen können auch der Forschung zur Verfügung gestellt werden.
Die folgenden Grafiken zeigen auf, wie viele Embryonen jeweils welchen Schritt durchlaufen.
Mit der Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes von 2017 wurde es in der Schweiz möglich, Embryonen auf eine genetische Störung hin zu untersuchen. Bis und mit 2016 liegen deshalb keine Daten zum Grund «genetische Störung» vor.
Grundsätzlich ist es immer die Entscheidung des Paares, was mit dem Embryo passiert. Das Paar hat darüber hinaus die Möglichkeit, einen Embryo auch dann zu verwerfen, wenn kein medizinischer Grund vorliegt. Dies wird in der Grafik als «Entscheidung des Paares» erfasst.
Stirbt ein Elternteil, darf der Embryo nicht weiterverwendet werden. Auch kann das Paar oder ein Elternteil die Einwilligung widerrufen, den Embryo zu konservieren. Zudem ist die Konservierung auf maximal zehn Jahre beschränkt. Diese Gründe zur Vernichtung von Embryonen werden u. a. in der Grafik als «Andere Gründe» erfasst.
Die Grafiken wurden entwickelt von taglab GmbH.
Letzte Änderung 04.04.2022
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54