Konservierung von Keimzellen (Eigenvorsorge und Spende)

Jede Person kann ihre Keimzellen oder ihr Eierstockgewebe beziehungsweise ihr Hodengewebe konservieren lassen. Auch für eine Insemination zur Verfügung gestellte Samenzellen werden konserviert. Wie oft dies gemacht wird, zeigen die folgenden Grafiken.

Samen- und Eizellen, aber auch Ovarial- und Hodengewebe können in flüssigem Stickstoff eingefroren werden. Eine solche Konservierung kommt beispielsweise bei Spendersamen zum Zug. Sie kann aber auch dann in Anspruch genommen werden, wenn eine medizinische Behandlung ansteht, die die Fruchtbarkeit vermindern kann. Dies kann etwa bei einer Chemotherapie der Fall sein. Auch unabhängig von einer medizinischen Behandlung kann bei Frauen das Bedürfnis bestehen, ihre Eizellen zu konservieren, um die fruchtbare Phase zu verlängern.  

Weiterführende Themen

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Rechtsetzungsarbeiten zur Fortpflanzungsmedizin

Das Bundesamt für Gesundheit ist verantwortlich für die Rechtsetzungsarbeiten mit Bezug zur Fortpflanzungsmedizin.

Parlamentarische Vorstösse

Seit das Fortpflanzungsmedizingesetz 2001 in Kraft getreten ist, wurden dazu über 30 parlamentarische Vorstösse eingereicht.

Stellungnahmen, Gutachten, Empfehlungen

Stellungnahmen, Gutachten und Empfehlungen zur gesetzlichen Regelung der Fortpflanzungsmedizin.

Die Grafiken wurden entwickelt von taglab GmbH.

Letzte Änderung 26.04.2021

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