Volljährige Kinder, die mittels Samenspende gezeugt wurden, können beim EAZW Auskunft über den Spender verlangen. Wie viele Kinder aus Samenspenden hervorgehen, ob die Spender in die Kontaktaufnahme einwilligen, dies und mehr zeigen die folgenden Grafiken.
Seit 2001, also seit Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes, ist die anonyme Samenspende in der Schweiz verboten. Vom Spender werden die Personalien, der gesundheitliche Status zum Zeitpunkt der Spende und die äussere Erscheinung erfasst. Bei Geburt eines Kindes werden diese Angaben dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) gemeldet.
Die Grafiken wurden entwickelt von taglab GmbH.
Letzte Änderung 06.05.2021
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Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
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