Kinder aus einer Samenspende

Volljährige Kinder, die mittels Samenspende gezeugt wurden, können beim EAZW Auskunft über den Spender verlangen. Wie viele Kinder aus Samenspenden hervorgehen, ob die Spender in die Kontaktaufnahme einwilligen, dies und mehr zeigen die folgenden Grafiken.  

Seit 2001, also seit Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes, ist die anonyme Samenspende in der Schweiz verboten. Vom Spender werden die Personalien, der gesundheitliche Status zum Zeitpunkt der Spende und die äussere Erscheinung erfasst. Bei Geburt eines Kindes werden diese Angaben dem Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen (EAZW) gemeldet.

Weiterführende Themen

Wirksamkeitsprüfung Fortpflanzungsmedizingesetz

Das BAG überprüft die Wirksamkeit des Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Rechtsetzungsarbeiten zur Fortpflanzungsmedizin

Das Bundesamt für Gesundheit ist verantwortlich für die Rechtsetzungsarbeiten mit Bezug zur Fortpflanzungsmedizin.

Parlamentarische Vorstösse

Seit das Fortpflanzungsmedizingesetz 2001 in Kraft getreten ist, wurden dazu über 30 parlamentarische Vorstösse eingereicht.

Stellungnahmen, Gutachten, Empfehlungen

Stellungnahmen, Gutachten und Empfehlungen zur gesetzlichen Regelung der Fortpflanzungsmedizin.

Die Grafiken wurden entwickelt von taglab GmbH.

Letzte Änderung 06.05.2021

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

Kontaktinformationen drucken

https://www.bag.admin.ch/content/bag/de/home/zahlen-und-statistiken/zahlen-fakten-zu-fortpflanzungsmedizin/kinder-aus-samenspende.html