Ärztinnen und Ärzte, die Fortpflanzungsverfahren durchführen, benötigen eine Bewilligung des Kantons. Laboratorien, die Keimzellen genetisch untersuchen, benötigen eine Bewilligung des BAG. Die folgenden Grafiken zeigen Art und Anzahl der Bewilligungen auf.
Kontakt
Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003
Bern
Schweiz
Tel.
+41 58 463 51 54