Akteure der Fortpflanzungsmedizin

Ärztinnen und Ärzte, die Fortpflanzungsverfahren durchführen, benötigen eine Bewilligung des Kantons. Laboratorien, die Keimzellen genetisch untersuchen, benötigen eine Bewilligung des BAG. Die folgenden Grafiken zeigen Art und Anzahl der Bewilligungen auf.  

Weiterführende Themen

Wirksamkeitsprüfung Fortpflanzungsmedizingesetz

Das BAG überprüft die Wirksamkeit des Fortpflanzungsmedizingesetzes.

Rechtsetzungsarbeiten zur Fortpflanzungsmedizin

Das Bundesamt für Gesundheit ist verantwortlich für die Rechtsetzungsarbeiten mit Bezug zur Fortpflanzungsmedizin.

Parlamentarische Vorstösse

Seit das Fortpflanzungsmedizingesetz 2001 in Kraft getreten ist, wurden dazu über 30 parlamentarische Vorstösse eingereicht.

Stellungnahmen, Gutachten, Empfehlungen

Stellungnahmen, Gutachten und Empfehlungen zur gesetzlichen Regelung der Fortpflanzungsmedizin.

Die Grafiken wurden entwickelt von taglab GmbH.

Letzte Änderung 06.05.2022

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Kontakt

Bundesamt für Gesundheit BAG
Abteilung Biomedizin
Sektion Biosicherheit, Humangenetik und Fortpflanzungsmedizin
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Schweiz
Tel. +41 58 463 51 54
E-Mail

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